Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 21 bis 35 von 35

Thema: Legal Maker Grenzen zu sprengen ?

  1. #21
    Gibt es irgendwo eine Schilderung dieser genauen Gesetzeslage, die man einsehen kann? Das kommt mir spanisch vor... ich meine, wie genau wollen die das überprüfen?

  2. #22
    Per Gesetz erhält ein Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen. Das heißt, er kann allein bestimmen, ob und in welcher Form sein Werk vervielfältigt, veröffentlicht oder verbreitet wird und ggf. die vertraglichen Bedingungen in Bezug auf Weiterverbreitung, Bearbeitung, Kombination mit anderen Werken, gewerbliche Nutzung, weitere Veröffentlichung und so weiter in weitem Umfange festlegen.

  3. #23
    Zitat Zitat
    Naja,wenn statt einer flüchtigen zehnseitigen Anleitung ein richtiges
    XP Grundwerk beiliegen würde,wäre es mir diesen Aufpreis ehrlich gesagt
    ziemlich egal. Es gibt genügend Leute,die für eine Entwicklerumgebung in Form einer Programmiersprache ein vielfaches dieses Preises ausgeben.
    Du musst ja bedenken,dass dies kein Videospiel ist,sondern eine kreative Entwicklersoftware.

    Gäbe es hierzulande einen Distributor könntest du sogar die Zusatzkosten
    abziehen.
    Dir ist schon klar, dass die Zielgruppe des RPG Maker XP nicht die Zielgruppe der Quake IV/Unreal Engine in ihrer neusten Inkarnation ist?
    Die Leute, die den RPG Maker benutzen sind Fans, Hobbyisten, die legen keine sechsstelligen Beträge für eine Engine auf den Tisch und auch sicherlich nur sehr, sehr bedingt dreistellige.


    Zitat Zitat
    EDIT: Außer es ist open source, dann darf jeder dran rumwerkeln wie er will.
    Offene Quelldateien haben nichts mit der Berechtigung zutun, daran herum zu arbeiten. Nur weil ein Quellcode nicht verschlüsselt ist heißt das nicht, dass man an ihm arbeiten darf. Was du meinst wäre eine Lizenz wie die GPL.

    Zitat Zitat
    Gibt es irgendwo eine Schilderung dieser genauen Gesetzeslage, die man einsehen kann? Das kommt mir spanisch vor... ich meine, wie genau wollen die das überprüfen?
    Wie genau überprüft die Filmindustrie, dass du einen Film illegal heruntergeladen hast?
    Meistens gar nicht, darum geht es bei diesen Gesetzen aber auch nicht.
    Die Modifikation der Software ist gem. allg. Urheberrechtsgesetze verboten und Enterbrain hat es sogar in seine Lizenz aufgenommen, der du beim Download zustimmst (siehe Sektion C, 2. Halbsatz).

  4. #24
    Zitat Zitat von Kaat
    Ich will ja die wirklich schöne Diskussion um die Vertriebskosten nicht unterbrechen.
    Aber ich habe eine kleine Zwischenfrage: was soll illegal daran sein, Inhalte des Makers bei mir am PC zu ändern? Wenn ich ihn gekauft habe, ist er mein Eigentum... und die Daten auf meinem PC ja sowieso... da kann ich doch ändern, was mir gefällt. Nur weitergeben darf ich es nicht...

    Warum sollte ich also beliebige Daten auf meiner Festplatte nicht verändern dürfen?? Wo doch erschwerend hinzu kommt, dass ein Verbot in die Richtung niemals durchsetzbar wäre, weil man es einfach nicht überprüfen kann...
    Wenn du das Programm installierst musst du der eula (end user license agreement) zustimmen, die unter anderem besagt das du die Software nicht in irgendeiner Weise verändern darfst.

    Und feststellen... mit gesundem Menschenverstand? wenn in der .exe einfach ein paar bytes anders sind als in der offiziellen Version hast du damit offensichtlich gegen die Lizens verstoßen, und man könnte dich anklagen.

    Aber ich kann dich "beruhigen", da die englische Version selbst bereits gegen diesen Punkt (sowie viele andere) verstößt, musst du dir keine Gedanken mehr darum machen. Zusätzlich könnte man dich so oder so schon wegen Software Diebstahls anklagen...
    wenn du dir wirklich Gedanken über die Legalität des ganzen machen willst, kannst du das gerne tun, nur wird es dir nicht mehr viel bringen.

  5. #25
    Zitat Zitat von Sephiroththe23
    Wie genau überprüft die Filmindustrie, dass du einen Film illegal heruntergeladen hast?
    Meine Internetaktivität kann man sicher leichter von außen kontrollieren als das, was ich am Computer allein mache...

    Zitat Zitat
    Und feststellen... mit gesundem Menschenverstand? wenn in der .exe einfach ein paar bytes anders sind als in der offiziellen Version hast du damit offensichtlich gegen die Lizens verstoßen, und man könnte dich anklagen.
    Weil ich so nett bin, denen meine .exe-Datei zu schicken oder was!?

    Ich kann hier mit meinem XP machen, was ich will, und enterbrain wird niemals was dagegen unternehmen können, weil sie es niemals feststellen werden.
    Mir ist schon klar, dass es sinnlose Gesetze gibt. Aber das heißt nicht, dass man sie nicht hinterfragen darf... dass ist doch dasselbe, als würde man gesetzlich verbieten, an das Wort XY zu denken.

    Aber danke für den Hinweis, Sephiroth. Ich werde das mal bei Gelegenheit überprüfen.

  6. #26
    Zitat Zitat von Kaat

    Mir ist schon klar, dass es sinnlose Gesetze gibt. Aber das heißt nicht, dass man sie nicht hinterfragen darf... dass ist doch dasselbe, als würde man gesetzlich verbieten, an das Wort XY zu denken.
    Das war jetzt blöd gesagt, wenn etwas verboten ist dann darf man es nicht PUNKT
    man kann aber darf nicht

  7. #27
    Zitat Zitat
    Weil ich so nett bin, denen meine .exe-Datei zu schicken oder was!?
    Ich sprach von der RPG_RT.exe, bzw. Game.exe...
    Und es muss nicht mal eine exe sein, es kann auch die harmony.dll sein oder sonstwas.

  8. #28
    Zitat Zitat von Der Drake
    Ich sprach von der RPG_RT.exe, bzw. Game.exe...
    Und es muss nicht mal eine exe sein, es kann auch die harmony.dll sein oder sonstwas.
    Das ist Jacke wie Hose. Wie sollen sie einen Vergleich machen können? Woher nehmen sie meine (möglicherweise veränderte) Datei denn her? Die haben bei sich in der Firma ihre Originaldatei rumliegen. Und wie kommen sie nun an meine ran, und warum? Die werden ja wohl kaum bei mir anklopfen und sagen können: "Entschuldigung, aber wir haben den unbegründeten Verdacht, dass Sie unsere Software verändert haben, wenn wir mal einen Blick darauf werfen dürften..."

    Zitat Zitat
    Das war jetzt blöd gesagt, wenn etwas verboten ist dann darf man es nicht PUNKT
    man kann aber darf nicht
    Wenn morgen gesetzlich in Kraft tritt, dass man nie mehr Hosen tragen darf, ist es auch verboten, und alle sollen sich dran halten ohne zu hinterfragen, was der Schwachsinn soll?

    --

    Ihr versteht vielleicht nicht, worauf ich hinaus will. Wenn es gesetzlich wirklich festlegbar ist, dass der User die gekaufte Software (daheim im stillen Kämmerlein, ohne sie zu publizieren, zu vervielfältigen oder sonst irgendwie an jemand Äußeren heranzutragen) nicht verändern darf, macht sich der Gesetzgeber damit lächerlich. Denn das ist ein Gesetz, das er zwar erlassen kann, aber nicht durchsetzen.
    Da kann er zwar verbieten, dass man das Programm verändert - aber wenn er erwartet, dass das Gesetz irgendeinen Nutzen hat, lügt er sich nur in die Tasche damit.

    Aber ich sehe mir jetzt mal das EULA an, auf das hingewiesen wurde.

    edit: In dem angesprochenen License Agreement Punkt C steht schon mal nichts davon drin, dass sie Software nicht verändert werden darf.
    Zitat Zitat
    C. Restriction
    Licensee shall not reverse engineer, de-compile, or disassemble the Software.
    Further, Licensee shall not sell, assign, lease, sublicense, encumber, or otherwise transfer the Software without the written consent of ENTERBRAIN.
    Der erste Satz läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass die Software nicht dekompiliert werden darf, dass man also aus der kompilierten Datei nicht versuchen darf, den Quellcode wiederherzustellen.

    Geändert von Kaat (21.04.2006 um 22:29 Uhr)

  9. #29
    Zu lächerlichen Gesetzen, in Amerika gibts Städte in denen Esel nachts nicht in der Badewanne übernachten dürfen.

  10. #30
    Zitat Zitat von Kaat
    Ihr versteht vielleicht nicht, worauf ich hinaus will. Wenn es gesetzlich wirklich festlegbar ist, dass der User die gekaufte Software (daheim im stillen Kämmerlein, ohne sie zu publizieren, zu vervielfältigen oder sonst irgendwie an jemand Äußeren heranzutragen) nicht verändern darf, macht sich der Gesetzgeber damit lächerlich. Denn das ist ein Gesetz, das er zwar erlassen kann, aber nicht durchsetzen.
    Da kann er zwar verbieten, dass man das Programm verändert - aber wenn er erwartet, dass das Gesetz irgendeinen Nutzen hat, lügt er sich nur in die Tasche damit.
    Das hat zb den nutzen, das veränderte programme/andere arbeiten nicht einfach "überarbeitet" und von irgendwem veröffentlicht werden können.

  11. #31
    Zitat Zitat von es
    Das hat zb den nutzen, das veränderte programme/andere arbeiten nicht einfach "überarbeitet" und von irgendwem veröffentlicht werden können.
    Zitat Zitat von mir
    (daheim im stillen Kämmerlein, ohne sie zu publizieren, zu vervielfältigen oder sonst irgendwie an jemand Äußeren heranzutragen)
    Steht sogar in deinem Zitat...

  12. #32
    ähm... legal, illegal, scheißegal?
    Der Maker is sowiesio illegal zum runterladen, ich modde auch öfters den Maker um, aber legal oder illegal, who cares?
    -Game-

  13. #33
    @Kaat

    Nach deiner Argumentation wäre auch Mord so aushebelbar. Ich kann mir genügend Situationen vorstellen, wo niemand einen Mord mitkriegt, sei das auf offener See oder sonstwo.
    Es ist schlicht illegal eine Software mit einem Programm wie dem Ressource-Hacker zu bearbeiten wenn das nicht offiziell vom Hersteller gestattet wurde und sollte soetwas herauskommen/solltest du es publizieren, kann es verfolgt werden.

    Zitat Zitat
    Der Maker is sowiesio illegal zum runterladen, ich modde auch öfters den Maker um, aber legal oder illegal, who cares?
    Was der Szene sehr schadet und uns auch immer in der Illegalität verweilen ließe, änderte es sich nicht langsam.
    Des Weiteren dürfte es, wenn das so bleibt auch unseren gerade erst aufkeimenden Beziehungen zu Enterbrain sehr schaden - was vor allem im Bezug auf zukünftige RPG Maker, aber auch einige andere Dinge - bedauerlich wäre.

  14. #34
    Sag' mir, wo es steht, dass die Bearbeitung mit dem ResHacker verboten ist - in dem Absatz des EULA, den du genannt hast, wird das wie gesagt nicht erwähnt - und ich glaube dir.

    Außerdem ist das Bearbeiten des Makers mit einem Mord zu vergleichen schon allein vom Schadensausmaß her ziemlich, naja, schwachsinnig.

  15. #35
    Zitat Zitat
    Sag' mir, wo es steht, dass die Bearbeitung mit dem ResHacker verboten ist - in dem Absatz des EULA, den du genannt hast, wird das wie gesagt nicht erwähnt - und ich glaube dir.
    Ganz im Allgemeinen steht deiner Idee wie gesagt das Urheberrecht entgegen - und der Fakt, dass dir Enterbrain/ASCII die entsprechenden Rechte definitiv nicht eingeräumt hat, aber abgesehen davon steht es da drin, du hast nur schlicht keine Ahnung davon, was der RessourceHacker ist, oder verstehst den Vertrag nicht.
    Was glaubst du was der ResourceHacker tut?


    Zitat Zitat
    Außerdem ist das Bearbeiten des Makers mit einem Mord zu vergleichen schon allein vom Schadensausmaß her ziemlich, naja, schwachsinnig.
    Gesetze sind immer allgemein. Es ging darum, dass deine Argumentation bei einem Gesetz jeglichen Ausmaßes theoretisch funktioniert und damit nicht wirklich annehmbar ist.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •