Soundeffekte fallen in aller Regel ebenso unter das Urheberrecht wie andere Werke mit einem Urheber, was unter anderem -- und bei weitem nicht nur -- daran liegt, dass es sehr schwer ist, einen Furz in einer abspielbaren, diskreten Qualität aufzunehmen, sodass er in der Regel künstlich erzeugt wird. Es gibt eine ganze Reihe von lizenzfreien Soundeffekten, die seit Jahrzehnten in allen möglichen Sphären rege Verbreitung finden und sicherlich auch den Hauptanteil in Maker-Spielen ausmachen. Und dann gibt es die andere Reihe von Soundeffekten in Maker-Spielen, die ein Urheber oder ein anderer Rechteinhaber sich lizensiert hat und die in den letzten Jahrzehnten in denselben Sphären rege Verbreitung gefunden haben. Und die sind ein Problem. Zudem können auch frei verfügbare Soundeffekte weiterhin Nutzungsbestimmungen unterliegen. Eine Reihe von Soundeffekten in Maker-Spielen sind übrigens Teil eines Gesamtarragements wie einem Musikstück. Sampling stellt bei urheberrechtlich geschützten Stücken eine Rechtsverletzung dar, eine Nutzungsbestimmung von frei verfügbaren Stücken oder Arrangements kann ein Samplingverbot sein.