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Thema: Elektra Kingdom (Demo 4) - Auf dem Weg zur Vollversion

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  1. #11
    Zitat Zitat von Euphoniac Beitrag anzeigen
    Was für Beleidigungen? Ich weiß, dass ich niemanden beleidigt habe, und kann das als Jurist sicher besser einschätzen als du Wichtigtuer.

    Netiquetten und dergleichen sind rechtlich bedeutungslos. Solange meine Aussagen nicht gegen (Straf-)Gesetze verstoßen, sind sie zulässig. Wenn du mich sperrst, kommt auf diese Plattform eine schöne Klage mit Kosten im mindestens vierstelligen Bereich zu. Was wirst du tun, Feigling?
    Als Jurist würde ich dich nicht engagieren wollen, dafür machst du nämlich zu gravierende Anfängerfehler. Im Folgenden zitiere ich aus der Rechtssprechung OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11:
    Zitat Zitat
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person des Gegners im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung reicht nicht aus (st. Rspr., vgl. z. B. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, juris Rn. 22).
    Äußerungen wie "Schisser", "Pisser" oder auch welche, die du im direkten Bezug auf bestimmte Personen wie "Nichtsnutz" und "geistiger Dünnschiss" fallen gelassen hast, sind definitiv eindeutig als Tatbestände des § 185 StGB zuzuordnen, da sie nicht als Teil der Rhetorik einer als kritikwürdig erachteten Auseinandersetzung dienen, sondern sie im Zusammenhang einer expliziten Ermutigung zu einer Straftat deinerseits stehen, in diesem Fall Urheberrechtsverletzung. Ob du eine Klage, die auf die aufgeforderte Straftat folgt, für nicht besonders wirklichkeitsnah hältst, ist hierbei unerheblich.

    Auch, dass du einen Moderator als „Feigling” diesem Kontext bezeichnest, stellt in Referenz auf die Rechtssprechung von OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - I-15 U 180/05 einen Tatbestand nach § 185 StGB dar, da in deiner Aussage kein Sachbezug bspw. hinsichtlich eines Kontrahierungszwangs ersichtlich ist, der deiner vierstelligen Klage eine rechtliche Grundlage verleihen würde — und sie darüber hinaus mit einer kollektiven Ermutigung zu einer Straftat verbunden wird.

    Ich erlaube mir also stellvertretend auf deine abschließende Frage zu antworten: Dem Staff stehen alle Türen offen, dich von dieser Plattform ohne rechtliche Bedenken auszuschließen.

    Geändert von Ligiiihh (10.12.2020 um 09:11 Uhr)

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