Als Jurist würde ich dich nicht engagieren wollen, dafür machst du nämlich zu gravierende Anfängerfehler. Im Folgenden zitiere ich aus der Rechtssprechung OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11:
Äußerungen wie "Schisser", "Pisser" oder auch welche, die du im direkten Bezug auf bestimmte Personen wie "Nichtsnutz" und "geistiger Dünnschiss" fallen gelassen hast, sind definitiv eindeutig als Tatbestände des § 185 StGB zuzuordnen, da sie nicht als Teil der Rhetorik einer als kritikwürdig erachteten Auseinandersetzung dienen, sondern sie im Zusammenhang einer expliziten Ermutigung zu einer Straftat deinerseits stehen, in diesem Fall Urheberrechtsverletzung. Ob du eine Klage, die auf die aufgeforderte Straftat folgt, für nicht besonders wirklichkeitsnah hältst, ist hierbei unerheblich.Zitat
Auch, dass du einen Moderator als „Feigling” diesem Kontext bezeichnest, stellt in Referenz auf die Rechtssprechung von OLG Düsseldorf, 26.04.2006 - I-15 U 180/05 einen Tatbestand nach § 185 StGB dar, da in deiner Aussage kein Sachbezug bspw. hinsichtlich eines Kontrahierungszwangs ersichtlich ist, der deiner vierstelligen Klage eine rechtliche Grundlage verleihen würde — und sie darüber hinaus mit einer kollektiven Ermutigung zu einer Straftat verbunden wird.
Ich erlaube mir also stellvertretend auf deine abschließende Frage zu antworten: Dem Staff stehen alle Türen offen, dich von dieser Plattform ohne rechtliche Bedenken auszuschließen.