Hmm, und wie kann ich Nintendo offiziel eine Anfrage stellen ob ich es benutzten darf? So eine Art E-Mail oder so^^
Hmm, und wie kann ich Nintendo offiziel eine Anfrage stellen ob ich es benutzten darf? So eine Art E-Mail oder so^^
Ich würde mich an Nintendo of Europe wenden, kannst denen eine Email oder einen Brief schreiben.
Ich bin mir sicher, dass die deine Anfrage an Nintendo (in Japan) weiterleiten werden.
http://www.nintendo.de/NOE/de_DE/ser...tact_2095.html
Kannst denen ja dein Konzept vom Projekt vorstellen.
Ich will dir den Mut nicht nehmen, aber Erlaubnis kannst du bei Nintendo vergessen.
Da wird ne automatische E-Mail für dich zurückkommen, wo geschrieben steht, dass keine ihrer Grafiken/Sounds/Namen/wasauchimmer in irgendeiner Form von dir benutzt werden dürfen, sonst wird man strafrechtliche Schritte gegen dich einleiten.![]()
@ Herakle und Sorata08:
Ich denke, dass es sehr davon abhängen dürfte, wie gut das Anschreiben mit der momentanen Laune der verantwortlichen Leser bei Nintendo harmoniert. Wenn ihr im richtigen Moment die richtige Formulierung getroffen habt, dann habt ihr eine Chance, wenn nicht, dann eher nicht.
Ich würde mich also nicht allzu viel davon versprechen, aber einen Versuch könnte es wert sein.
Der Haken an der Sache: Falls ein Schreiben zurückkommt, in dem euch jegliche Verwendung von Nintendo-Ressourcen untersagt wird, könntet ihr euch nicht einmal auf den Umstand des Nichtwissens berufen, der euch u.U. "mildernde Umstände" zugestehen könnte.
Ich bin kein Jurist, aber vielleicht sollte ein solches Anschreiben nicht von demjenigen verfasst und abgeschickt werden, der das Spiel erstellt und herausgibt. Dann schon eher von einem Team-Member, den man zur Not (rückwirkend) kicken könnte, um den (eh schon sehr kleinen) Nichtwissens-Bonus nicht vollends zu verspielen.
@Sorata08
Nur aus Interesse:
Habt ihr bei eurer Anfrage eine Konzept-Übersicht, eine Demo oder sonstwas mitgeschickt?
Ne, da ging es um kein Maker-Projekt. Wir wollten uns nur (vielleicht etwas übertrieben, aber geschadet hat es nicht) rechtlich bei einem Contest absichern, bei dem man die Designs und Charaktere von Nintendo, Capcom u.a. nutzen sollte, um Fanarts anzufertigen.
Ist jetzt auf ein Fanspiel nicht ganz anwendbar, aber ich wollte damit illustrieren, dass es nicht unmöglich ist, von diesen Firmen eine Erlaubnis zu bekommen.
MfG Sorata
Naja, also ich würd' die Kirche hier vielleicht wirklich mal im Dorf lassen. - Ich behaupte jetzt einfach mal ganz dreist, dass 80-90% sämtlicher Maker-Spiele sich an den Ressourcen von Nintendo "vergehen". Ich meine, wie oft sieht man Tilesets aus SoM, Rudora, SoE etc. etc. etc. --- Theoretisch ja; kann Nintendo einen deswegen anfahren - Aber ich glaube das ist ebenso unwahrscheinlich, wie vergleichsweise die DEA einen einbuchtet, weil man sich ein Tütchen gegönnt' hat.
Mit den Maker-Spielen fliegt man WEIT unter deren Radar würde ich annehmen.
Wenn es letztenendes doch zu einem Verfahren o.ä. käme gilt natürlich wie immer, dass Unwissenheit kein Rechtsschutz ist - Aber selbst dann kann man immernoch sagen, dass man nie in den Kommerziellen Bereich gehen wollte und ich bezweifle doch stark, dass man dafür überhaupt irgendeine Strafe auferlegt bekommen würde, da man sich an Spielen bedient, die nun bald 20 Jahre alt sind...
Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren, die sich ja noch wesentlich rasanter entwickelt.
Wie dem auch sei, die xte Zelda-Kopie o.ä. hat soweit ich weiß auch noch nie eine Anzeige bekommen, von daher...
Ja... und weiter!? Nur weil 80-90% mit hoher wahrscheinlichkeit somit urheberrechtsverstöße begehen bedeutet das nicht, dass jeder andere es dann auch einfach machen kann... ist ja nur ein maker spiel und so! Das Atelier pfeift auf Urheberrecht, das ist nichts neues. Deswegen sollte man aber einzelne User nicht noch dazu ermutigen es einfach zu machen weils vllt. niemanden interessieren wird.
Tja, eben doch! Es wurden bereits Ersteller von Fangames zu unterschiedlichen Marken verklagt und aufn popo gehauen...
greetz
Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke. Bei einer Spielefirma liegen die Rechte aber bei der Firma selbst und solange es die noch gibt, werden sie die wohl auch behalten.Zitat von Sturmfels Pro
Also hier mal der relevante Teil des UrhG wie es auf http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG001401377 nachzulesen ist:
Relevant für diese Diskussion sind mMn die §§ 64 ff, die besagen, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen (Mit-)Urhebers erlischt. Wichtig ist also nicht der Zeitpunkt an dem das Werk erstellt wurde, sondern der Zeitpunkt, der 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Mitarbeiters liegt.Zitat
EDIT:
Jein. Es käme darauf an, wie hoch ein Richter deinen Eigen-Anteil an der "Gesamt-Schöpfungshöhe" der Collage bewerten würde.
Geändert von Das'O' (22.08.2012 um 17:51 Uhr)