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Thema: Nintendo Spiel makern ... und die Rechte?!?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Simple Antwort:

    Nein, man darf es nicht! Die Ersteller (in deinem Fall Nintendo) besitzen die Marke und dessen Inhalt. Wenn jmd. (also du) ein Fanspiel makern will sollte als oberste Priorität gelten, den Ersteller des Urwerks zu kontaktieren und um Erlaubnis zu bitten.

    greetz

  2. #2
    yoh, fragen wäre im Zweifelsfalle besser. Ob du da an einen verantwortlichen rankommst, ist wieder eine andere Geschichte.

    Ein interessanter Artikel hierzu:
    http://www.wired.co.uk/news/archive/...s-legal?page=1

    Zitat Zitat
    Praktisch gesehen ist es aber, wie MagicMaker sagt, relativ unwahrscheinlich. v.a. dass Nintendo dein Spiel entdecken, geschweige denn sich dafür interessieren wird, also wird dir da höchstwahrscheinlich nix passieren.
    Weiß man nicht so genau. Es kommt auf den Bekanntheitsgrad des Spiels an und ob du deinen Namen irgendwo druntersetzt. Erst dann haben sie auch eine Möglichkeit, dich mit einem cease&desist letter anzufunken.

    Geändert von Davy Jones (21.08.2012 um 20:28 Uhr)

  3. #3
    Hmm, und wie kann ich Nintendo offiziel eine Anfrage stellen ob ich es benutzten darf? So eine Art E-Mail oder so^^

  4. #4
    Ich würde mich an Nintendo of Europe wenden, kannst denen eine Email oder einen Brief schreiben.
    Ich bin mir sicher, dass die deine Anfrage an Nintendo (in Japan) weiterleiten werden.
    http://www.nintendo.de/NOE/de_DE/ser...tact_2095.html
    Kannst denen ja dein Konzept vom Projekt vorstellen.

  5. #5
    Ich will dir den Mut nicht nehmen, aber Erlaubnis kannst du bei Nintendo vergessen.
    Da wird ne automatische E-Mail für dich zurückkommen, wo geschrieben steht, dass keine ihrer Grafiken/Sounds/Namen/wasauchimmer in irgendeiner Form von dir benutzt werden dürfen, sonst wird man strafrechtliche Schritte gegen dich einleiten.

  6. #6
    Zitat Zitat von ~Herakle~ Beitrag anzeigen
    Ich will dir den Mut nicht nehmen, aber Erlaubnis kannst du bei Nintendo vergessen.
    Da wird ne automatische E-Mail für dich zurückkommen, wo geschrieben steht, dass keine ihrer Grafiken/Sounds/Namen/wasauchimmer in irgendeiner Form von dir benutzt werden dürfen, sonst wird man strafrechtliche Schritte gegen dich einleiten.
    Selbst probiert?
    Wie ich schon sagte: Für einen Fanart-Contest hatten wir im Studio die Erlaubnis erhalten (also bezüglich der Standard E-Mail-Antwort...).

    MfG Sorata

  7. #7
    @ Herakle und Sorata08:

    Ich denke, dass es sehr davon abhängen dürfte, wie gut das Anschreiben mit der momentanen Laune der verantwortlichen Leser bei Nintendo harmoniert. Wenn ihr im richtigen Moment die richtige Formulierung getroffen habt, dann habt ihr eine Chance, wenn nicht, dann eher nicht.

    Ich würde mich also nicht allzu viel davon versprechen, aber einen Versuch könnte es wert sein.

    Der Haken an der Sache: Falls ein Schreiben zurückkommt, in dem euch jegliche Verwendung von Nintendo-Ressourcen untersagt wird, könntet ihr euch nicht einmal auf den Umstand des Nichtwissens berufen, der euch u.U. "mildernde Umstände" zugestehen könnte.

    Ich bin kein Jurist, aber vielleicht sollte ein solches Anschreiben nicht von demjenigen verfasst und abgeschickt werden, der das Spiel erstellt und herausgibt. Dann schon eher von einem Team-Member, den man zur Not (rückwirkend) kicken könnte, um den (eh schon sehr kleinen) Nichtwissens-Bonus nicht vollends zu verspielen.

    @Sorata08
    Nur aus Interesse:
    Habt ihr bei eurer Anfrage eine Konzept-Übersicht, eine Demo oder sonstwas mitgeschickt?

  8. #8
    Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
    @Sorata08
    Nur aus Interesse:
    Habt ihr bei eurer Anfrage eine Konzept-Übersicht, eine Demo oder sonstwas mitgeschickt?
    Ne, da ging es um kein Maker-Projekt. Wir wollten uns nur (vielleicht etwas übertrieben, aber geschadet hat es nicht) rechtlich bei einem Contest absichern, bei dem man die Designs und Charaktere von Nintendo, Capcom u.a. nutzen sollte, um Fanarts anzufertigen.

    Ist jetzt auf ein Fanspiel nicht ganz anwendbar, aber ich wollte damit illustrieren, dass es nicht unmöglich ist, von diesen Firmen eine Erlaubnis zu bekommen.

    MfG Sorata

  9. #9
    Zitat Zitat von sorata08 Beitrag anzeigen
    Ne, da ging es um kein Maker-Projekt. Wir wollten uns nur (vielleicht etwas übertrieben, aber geschadet hat es nicht) rechtlich bei einem Contest absichern, bei dem man die Designs und Charaktere von Nintendo, Capcom u.a. nutzen sollte, um Fanarts anzufertigen.

    Ist jetzt auf ein Fanspiel nicht ganz anwendbar, aber ich wollte damit illustrieren, dass es nicht unmöglich ist, von diesen Firmen eine Erlaubnis zu bekommen.

    MfG Sorata
    Sorry, dass ich da nochmal nachhake: Ihr habt also schon deutlich gemacht, dass es um eigene Werke ging, die man als Ableitung oder Eigen-Interpretation ihrer Werke bezeichnen könnte?

  10. #10
    Naja, also ich würd' die Kirche hier vielleicht wirklich mal im Dorf lassen. - Ich behaupte jetzt einfach mal ganz dreist, dass 80-90% sämtlicher Maker-Spiele sich an den Ressourcen von Nintendo "vergehen". Ich meine, wie oft sieht man Tilesets aus SoM, Rudora, SoE etc. etc. etc. --- Theoretisch ja; kann Nintendo einen deswegen anfahren - Aber ich glaube das ist ebenso unwahrscheinlich, wie vergleichsweise die DEA einen einbuchtet, weil man sich ein Tütchen gegönnt' hat.
    Mit den Maker-Spielen fliegt man WEIT unter deren Radar würde ich annehmen.
    Wenn es letztenendes doch zu einem Verfahren o.ä. käme gilt natürlich wie immer, dass Unwissenheit kein Rechtsschutz ist - Aber selbst dann kann man immernoch sagen, dass man nie in den Kommerziellen Bereich gehen wollte und ich bezweifle doch stark, dass man dafür überhaupt irgendeine Strafe auferlegt bekommen würde, da man sich an Spielen bedient, die nun bald 20 Jahre alt sind...
    Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren, die sich ja noch wesentlich rasanter entwickelt.
    Wie dem auch sei, die xte Zelda-Kopie o.ä. hat soweit ich weiß auch noch nie eine Anzeige bekommen, von daher...

  11. #11
    Zitat Zitat von Sturmfels Pro Beitrag anzeigen
    Naja, also ich würd' die Kirche hier vielleicht wirklich mal im Dorf lassen. - Ich behaupte jetzt einfach mal ganz dreist, dass 80-90% sämtlicher Maker-Spiele sich an den Ressourcen von Nintendo "vergehen". Ich meine, wie oft sieht man Tilesets aus SoM, Rudora, SoE etc. etc. etc.
    Ja... und weiter!? Nur weil 80-90% mit hoher wahrscheinlichkeit somit urheberrechtsverstöße begehen bedeutet das nicht, dass jeder andere es dann auch einfach machen kann... ist ja nur ein maker spiel und so! Das Atelier pfeift auf Urheberrecht, das ist nichts neues. Deswegen sollte man aber einzelne User nicht noch dazu ermutigen es einfach zu machen weils vllt. niemanden interessieren wird.

    Zitat Zitat von Sturmfels Pro Beitrag anzeigen
    Wenn es letztenendes doch zu einem Verfahren o.ä. käme gilt natürlich wie immer, dass Unwissenheit kein Rechtsschutz ist - Aber selbst dann kann man immernoch sagen, dass man nie in den Kommerziellen Bereich gehen wollte und ich bezweifle doch stark, dass man dafür überhaupt irgendeine Strafe auferlegt bekommen würde, da man sich an Spielen bedient, die nun bald 20 Jahre alt sind...
    Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren, die sich ja noch wesentlich rasanter entwickelt.
    Wie dem auch sei, die xte Zelda-Kopie o.ä. hat soweit ich weiß auch noch nie eine Anzeige bekommen, von daher...
    Tja, eben doch! Es wurden bereits Ersteller von Fangames zu unterschiedlichen Marken verklagt und aufn popo gehauen...

    greetz

  12. #12
    Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
    Sorry, dass ich da nochmal nachhake: Ihr habt also schon deutlich gemacht, dass es um eigene Werke ging, die man als Ableitung oder Eigen-Interpretation ihrer Werke bezeichnen könnte?
    Öh denke schon. Ging halt um die Designs der Charaktere, auf die Nintendo ja ein Urheberrecht hat.
    War halt die formale Nachfrage dazu.

    MfG Sorata

  13. #13
    Zitat Zitat von Sturmfels Pro
    Bücher verlieren (meine ich mal gehört zu haben) sogar nach einiger Zeit (ein, zweihundert Jahre o.ä.) ihr Urheberrecht, bzw. dürfen beliebig oft kopiert werden. Könnte mir vorstellen, dass ähnliche Klauseln in der Computerspiel-Industrie existieren
    Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke. Bei einer Spielefirma liegen die Rechte aber bei der Firma selbst und solange es die noch gibt, werden sie die wohl auch behalten.

  14. #14
    Zitat Zitat
    Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke.
    In Deutschland sind es 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. In 3 Jahren bekommt man also auch in Deutschland Mein Kampf...

  15. #15
    Zitat Zitat von Kelven Beitrag anzeigen
    Wenn das Urheberrecht bei einer Person liegt, erlischt es irgendwann nach ihrem Tod. Ich hab mal irgendetwas von ca. 75 Jahren gehört, aber vielleicht gilt das nur für bestimmte Werke. Bei einer Spielefirma liegen die Rechte aber bei der Firma selbst und solange es die noch gibt, werden sie die wohl auch behalten.
    Also hier mal der relevante Teil des UrhG wie es auf http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG001401377 nachzulesen ist:

    Zitat Zitat
    Abschnitt 7
    Dauer des Urheberrechts
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 64 Allgemeines
    Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 65 Miturheber, Filmwerke
    (1) Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
    (2) Bei Filmwerken und Werken, die ähnlich wie Filmwerke hergestellt werden, erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Längstlebenden der folgenden Personen: Hauptregisseur, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge, Komponist der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 66 Anonyme und pseudonyme Werke
    (1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.
    (2) Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64 und 65. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke (§ 138) angemeldet wird.
    (3) Zu den Handlungen nach Absatz 2 sind der Urheber, nach seinem Tode sein Rechtsnachfolger (§ 30) oder der Testamentsvollstrecker (§ 28 Abs. 2) berechtigt.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 67 Lieferungswerke
    Bei Werken, die in inhaltlich nicht abgeschlossenen Teilen (Lieferungen) veröffentlicht werden, berechnet sich im Falle des § 66 Abs. 1 Satz 1 die Schutzfrist einer jeden Lieferung gesondert ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 68 (weggefallen)
    -
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 69 Berechnung der Fristen
    Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.
    Relevant für diese Diskussion sind mMn die §§ 64 ff, die besagen, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des zuletzt verstorbenen (Mit-)Urhebers erlischt. Wichtig ist also nicht der Zeitpunkt an dem das Werk erstellt wurde, sondern der Zeitpunkt, der 70 Jahre nach dem Tod des letzten überlebenden Mitarbeiters liegt.

    EDIT:
    Zitat Zitat von Owly Beitrag anzeigen
    Kann ich nicht einfach Mario-Sprites auf Fotos pappen und das dann als Collage verkaufen?
    Jein. Es käme darauf an, wie hoch ein Richter deinen Eigen-Anteil an der "Gesamt-Schöpfungshöhe" der Collage bewerten würde.

    Geändert von Das'O' (22.08.2012 um 17:51 Uhr)

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