Ok, ich halte fest:

Die Contest-Leitung, sowie die Community-Betreiber setzten voraus, dass die User, die am Contest teilnehmen, die Maker und somit die Berechtigung das RTP zu nutzen, legal erworben haben. Das dies der Fall ist, obliegt in der Verantwortung der jeweiligen Person. Da wir ohnehin nicht nachprüfen können, ob dies wirklich so gegeben ist, wird niemand vom Contest wegen der Nutzung eines Makers und des RTPs ausgeschlossen/disqualifiziert.
Wir können ebenfalls nicht für Enterbrain sprechen, sehen aber, dass der RTP-Mix der Maker bislang von ihnen geduldet wird und werden deshalb auch niemanden für die Verwendung von RTP aus einem anderen Maker in seinem Spiel vom Contest ausschließen/disqualifizieren. Dennoch können wir auch nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass EB die Ersteller dafür nicht zur Rechenschaft zieht.
Des weiteren bleibt die Regelung, dass Rips (auch die des DS- und der anderen Konsolen-Maker) nicht zulässig sind. Sowohl bei Grafiken, als auch Audio-Datein können wir nicht alle Lizenzrechte überprüfen, setzten aber voraus, dass diese die Berechtigung zur Nutzung und Verbreitung beinhalten. Sollten uns schwere Verstöße dagegen auffallen, oder bekannt werden, müssen wir die Abgabe disqualifizieren.

Kurz: Wir wollen mit bestem Wissen und Gewissen und den uns zur Verfügung stehenden Mitteln, versuchen der Gesetzeslage gerecht zu werden und einen für alle fairen Contest zu gestalten.