Wirklich meldepflichtig bist du denen eh nur bei tatsächlicher Arbeitslosigkeit. Bei einer Ausbildung ist das aber noch etwas anderes, hier kann man auch noch am ersten Tag Arbeitslosigkeit seinen Antrag holen und sich damit melden, sonst muss man das drei Monate vorher tun. Ansonsten kann man aber getrost drauf pfeifen.