Das sagt man auch während der Ausbildung - am Ende kriegst du dann deinen Brief von der Handelskammer, den du nur noch deinen Bewerbungsunterlagen hinzufügst, um nachzuweisen, dass du das gelernt hast, von dem du behauptest es gelernt zu haben. Was die Arbeitgeber eher interessiert ist das Arbeitszeugnis deines letzten Arbeitgebers. Und in dem stehen keine Noten drin, die unter einmaligen Prüfungsbedingungen zu stande gekommen sind, sondern eine Beurteilung deiner Leistung über einen Zeitraum.