Hatte einen netten Mitarbeiter am Telefon, der hat dann das Ganze auseinandergetüftelt und mir erklärt warum was nicht geht. Die Zusammenlegung ist aber echt der Hammer, also warum Sie nicht geht. Sie geht nur dann, wenn die Wohnungen den gleichen Status haben. Da aber rechtlich immer nur ein Hauptwohnsitz existiert kannst du nie an deinem Hauptwohnsitz eine Vertragszusammenführung durchführen herrlich.
Auf jeden Fall habe ich im Anschluss daran mich mal bei FB und Twitter auf jeder UM Seite beschwert (Nicht freundlich, aber höflich und bestimmt) und auch nochmal an die BEMA ne Mail geschrieben.
Heute Morgen habe ich dann eine Antwort erhalten, dass der Vertrag vorzeitig zum gestrigen Montag aufgelöst wurde. Ob das nun daran liegt, dass ich denen so schon auf die Nerven ging oder ob der Name der Hochschule ausschlaggebend war (könnte durchaus Einfluss auf solch eine Entscheidung haben) weiß ich nicht, kann mir aber an sich auch egal sein. Auf jeden Fall kann ich nun den Urlaub in Schweden genießen und brauche mich nicht weiter mit dem Thema rumärgern.
@Dizzy
Bezüglich Verlust der Ausbildertätigkeit: Das wird im entsprechenden Urteil oder Strafbefehl mit aufgeführt und lautet in etwa: "Dem XY wird es untersagt in Zukunft als Ausbilder oder Betreuer mit Personen unter 25 Jahren zusammenzuarbeiten" gibt glaube ich auch die Möglichkeit eine solche Tätigkeit komplett zu untersagen.
Das war nun eigentlich auch kein Wutpost, aber einen Bezug auf diesen Post in einem anderen Thread hätte in meinen Augen nur für Verwirrung gesorgt.





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