Interssanterweise übersetzen sowohl Google als auch Yahoo das Wort "Urheberrecht" ins Englische als "Copyright". Den Smilie spar' ich mir hier mal. Ich bin schließlich weder zertifizierter Übersetzer, noch Experte für Internationales Recht. Zum Lizenzvertrag hat Ineluki ja schon was gesagt, dem ich mich anschließe..
1. Die Sounds sind kein kostenloses Beiwerk, sondern Bestandteil des Gesamtpaketes RTP, an dem EB die Rechte hat.Zitat
2. Das Urheberrecht bezieht sich sehr wohl auch auf Sounds, insbesondere wenn diese Teil eines Gesamtpaketes sind.
Ich will es mal mit dem Deckel einer Parfümflasche vergleichen: Der hat für sich allein zwar gar keine Funktion, aber wenn du ihn einfach so kopierst und auf 'ne andere Flasche schraubst, und die dann öffentlich anbietest, wirst du möglicherweise auch einen Urheberrechtsstreit am Hals haben.
Falsch. Allerdings habe ich nicht die Zeit, Heise und/oder andere Archive nach geeigneten Präzedenzfällen zu durchsuchen. Davon abgesehen, könnte man sogar den Preis der gesamten RPG-Maker-Pakete, in denen diese Sounds Verwendung finden, als Streitwert ansetzen.Zitat
Inwieweit das Donsche RTP überhaupt verwendet werden darf, ist mir nicht klar; also kann ich nichts dazu sagen.Zitat
Wieso Geld investieren? Die Rechtsabteilung von EB braucht nur mal ein kurzes Sommerloch, um sich die Zeit auch mal mit sowas zu vertreiben. Rechtsabteilungen großer Konzerne kommen manchmal auf die seltsamsten Ideen - und sind mit denen sogar oft noch erfolgreich. Ich erinnere nur an den Fall Microsoft vs. Mick Rowe. Meine Güte, der Mann heißt nun mal so, warum soll er seine selbst geschriebene Software nicht unter seinem Namen verkaufen dürfen? Egal. Microsoft hat's durchgesetzt, und MIck Rowe Soft heißt jetzt anders.Zitat
So oder so, du willst nicht nur einen Teil eines rechtlich geschützten Software-Paketes in eigenen Projekten verwenden, (lies mal diverse EULAs), und diese dann anbieten, du willst auch noch behaupten, das sei legal.
Ob EB die Sounds verkauft, oder kostenlos zum Download anbietet, spielt überhaupt keine Rolle. Sie waren, sind und bleiben Eigentum von EB. Und zwar so lange, bis EB sich entschließt, seine Rechte an jemand Anders abzutreten, oder sie in die Public Domain zu geben. Da können wir hier noch so lange unqualifizierte juristische Klimmzüge veranstalten.