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Thema: [ORTP] Sound

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  1. #6
    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Im Urheberrecht kann ich dennoch nicht erkennen, das Sounds als solches unter die geschützten Werke fällt.
    Das würde ja bedeuten, dass die ganzen schönen, teuren Samples der großen Synthesizer-Hersteller praktisch "Freiwild" wären? Nette Idee, mir würd's gefallen, aber ich bezweifele dass ich im Ernstfall ungeschoren davonkommen würde, wenn ich ein bekanntes, teures und hochwertiges Sample in meinem nächsten Top-10-Hit (den ich nie haben werde), einfach so verwenden würde, ohne dafür bezahlt zu haben. OK, jeder moderne Synth und jedes durchschnittliche Homekeyboard hat 'nen DX7 und 'nen Rhodes Sound im Repertoire, aber die klingen nie genau so wie das Original. Ich bezweifele, dass der Grund für diese Unterschiede technisches Unvermögen ist. Fast jeder Hersteller hat zwar seine eigenen Verfahren zur Klangerzeugung und wird mit den Lizenzen dafür nicht besonders freigiebig sein, aber auch daran wird es nicht liegen. In dem Moment, wo ein sauberes, hochwertiges Sample vorliegt, kann es (theoretisch) von jedem Gerät Bit für Bit Klang-getreu wiedergegeben werden - unabhängig davon, wer der Hersteller ist.

    Zitat Zitat


    Ich weiß. Das mit dem Furz war nur ein Spruch der gut klingen sollte.

    Schade, würde mal gerne diesen Fall bei Heise sehen. Es kann natürlich sein das ein Rechtsstreit entsteht, aber dann wohl eher aus anderen Gründen, wie zb das der Lizenzvertrag gebrochen wurde, den man zuvor eingegangen ist.
    Wenn ich die Zeit finde, kann ich den Fall ja mal raussuchen.

    Zitat Zitat
    Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist das Enterbrain seit 10 Jahren wohl noch keinen verklagt hat der den Maker auf seiner Seite anbietet. Und es mit hoher Sicherheit auch nicht tun wird, wenn man die Sounds aus dem RTP verwendet. Der sogenannte Streitwert ist einfach lächerlich gering.
    Ein leichter Richtungswechsel in der Firmenpolitik, und deine hohe Sicherheit könnte platzen wie 'ne Seifenblase. Es wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert. Was den Streitwert angeht, möchte ich nur auf die heimische Musik-Industrie verweisen. Ich habe gehört, die Forderungen haben schon so manchen Elternteil eines Tauschbörsennutzers dem Her(t)zinfarkt ein Stück nähergebracht.

    Zitat Zitat
    Was man auch nicht vergessen darf ist das wir nicht das Original RTP verwenden, sondern die von Don und anderen erstellte Version. Also sind wir keinen Lizenzvertrag mit EB eingegangen und die Sounds sind zudem nicht urheberrechtlich geschützt, ganz zu schweigen das EB und wir auf 2 verschiedenen Kontinenten sind. Rechtlich schlechte Chancen also für EB. Das ist wohl der Grund warum EB nur drum gebeten hat das Verbreiten des Makers sein zu lassen, denn eine bessere Möglichkeit hatten sie nicht.

    Andererseits bin ich natürlich nicht dagegen das die Comm selber Sounds erstellt. Aber es ist halt anders als bei Grafiken oder Musik, wo man wirklich rechtlich Probleme kriegen kann, und daher wohl am Ende nicht nötig gewesen.
    Zitat Zitat von Wikipedia Urheberrecht
    Bei verbundenen Werken (also Werke, an denen unterschiedliche Urheber für sich einzeln betrachtbare Beiträge geliefert haben (Bsp. Lied und Liedtext)) trifft § 9 UrhG die Regelung, dass unter gewissen Umständen eine Einwilligung eines oder mehrerer Urheber nicht notwendig ist. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dies führt bei Werken der Filmkunst häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Streitigkeiten, denen durch das Fehlen klarer gesetzlicher Grundlagen noch Vorschub geleistet wird. Zumindest kann man diejenigen Beteiligten, die unmittelbaren Einfluss auf das Filmmaterial haben (wie den Regisseur, Cutter oder Drehbuchautor), als Urheber betrachten.[7]
    Schade, dass der Wikipedia-Artikel nicht näher auf die "gewissen Umstände" eingeht, aber im Ernstfall könnte man sich vielleicht mit diesem Abschnitt aus der Affäre ziehen, denn das Softwarepaket "RPG Maker" und "RTP" geht meiner Meinung nach durchaus als verbundenes Werk durch, aber wie wir alle wissen: vor Gericht und auf hoher See... Außerdem würde es immer noch einen Unterschied machen, ob nur ein einzelner RTP-Sound oder gleich ein großer Teil des Paketes verwendet wird.

    Geändert von Das'O' (19.04.2010 um 12:57 Uhr)

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