Du kannst ihn vielleicht nicht patentieren, aber du hältst immer noch das Urheberrecht an diesem Furz, und könntest daher theoretisch jeden verklagen, der versucht, mit einer Audio-Aufnahme deines Furzes Geld zu machen.
Einige Anbieter von CDs mit Geräuschsammlungen sollen sich bereits recht zickig angestellt haben, wenn es darum ging, was denn nun die "bestimmungsgemäße" Verwendung ihrer Geräusche sei. Leider habe ich nicht die Zeit, diesen Fall auszugraben, aber wenn ich mich recht erinnere, hat Heise vor einigen Jahren darüber berichtet.
Patent
ist NICHT gleich
Urheberrecht.
Mir gefällt es ja auch nicht, aber das ist nun mal die geltende Rechtslage hierzulande. Ich habe einige nette Soundschnipsel auf meiner Festplatte und der einzige Grund, warum ich sie noch nicht veröffentlicht habe, ist die unklare Rechtslage.
Von daher halte ich es hier mit Ineluki: