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Thema: [ORTP] Sound

  1. #1

    [ORTP] Sound

    Sounds bitte Mono bei einer Samplerate von 22050Hz speichern, Mainpost wird editiert, Downloads und Posts werden verlinkt.

    Hilfreiche Programme:

    Da wir hohe Kompabilität garantieren wollen, wäre es wohl das beste, die Sounds auch genau so lang wie die jeweilige Vorlage zu produzieren.

  2. #2
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube wir können weiterhin die Sounds aus dem RTP verwenden, da sie im Urheberrecht nicht definiert sind. Oder mit anderen Worten: Du kannst einen Furz nicht patentieren.

  3. #3
    Beziehungsweise sind sie einfach zu kurz dafür.
    Zumindest wird ja in der Spiel- und Filmindustrie oft diverse Sounds mehrfach verwendet und das in unterschiedlichen Spielen/Filmen...

    MfG Sorata

  4. #4
    Ich finde, wir sollten was das betrifft Gewissheit haben. Ab wann ist denn eine genügende Schöpfungshöhe erreicht, um uns abzumahnen? Und ist das nur in Deutschland so? Gibt schließlich eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Webshops, die Samples und Soundeffekte verkaufen.

    Geändert von WeTa (10.04.2010 um 13:04 Uhr)

  5. #5
    Ob ein Sound NICHT schuetzenswert ist, entscheidet ein Gericht, und zwar erst im Zweifelsfall.
    Das heisst, um Gewissheit zu haben, dass er nicht geschuetzt ist, muss man erst einmal vor Gericht ziehen.

    Daher ist es im Zweifelsfall sinnvoll, auch die Sounds selber zu machen.
    Und wer weiss, vielleicht werden sie auch besser, als das Original.
    Auf jeden Fall sind sie am Ende nicht so abgenutzt.

  6. #6
    @Ineluki
    Eigentlich kann man ausschließen, das irgendjemand jemals wegen den RTP Sounds vor Gericht ziehen würde. Insbesondere dann nicht, wenn wir die RTP Sounds etwas nachbearbeiten und neu konvertieren.
    Aber hey, wenn es so einfach ist neue Sounds zu erstellen, die qualiativ das Mindestmaß der alten Sounds erreichen...dann bitte schön. Ich glaube dies allerdings nicht.

    @Wetako
    Ja die gibt es zwar, aber höchstwahrscheinlich nicht auf deutschem Boden. Urheberrecht in anderen Ländern kann anders aussehen.

    Geändert von Ascare (12.04.2010 um 05:30 Uhr)

  7. #7
    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube wir können weiterhin die Sounds aus dem RTP verwenden, da sie im Urheberrecht nicht definiert sind. Oder mit anderen Worten: Du kannst einen Furz nicht patentieren.
    Du kannst ihn vielleicht nicht patentieren, aber du hältst immer noch das Urheberrecht an diesem Furz, und könntest daher theoretisch jeden verklagen, der versucht, mit einer Audio-Aufnahme deines Furzes Geld zu machen.

    Einige Anbieter von CDs mit Geräuschsammlungen sollen sich bereits recht zickig angestellt haben, wenn es darum ging, was denn nun die "bestimmungsgemäße" Verwendung ihrer Geräusche sei. Leider habe ich nicht die Zeit, diesen Fall auszugraben, aber wenn ich mich recht erinnere, hat Heise vor einigen Jahren darüber berichtet.

    Patent
    ist NICHT gleich
    Urheberrecht.

    Mir gefällt es ja auch nicht, aber das ist nun mal die geltende Rechtslage hierzulande. Ich habe einige nette Soundschnipsel auf meiner Festplatte und der einzige Grund, warum ich sie noch nicht veröffentlicht habe, ist die unklare Rechtslage.

    Von daher halte ich es hier mit Ineluki:
    Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
    Ob ein Sound NICHT schuetzenswert ist, entscheidet ein Gericht, und zwar erst im Zweifelsfall.
    Das heisst, um Gewissheit zu haben, dass er nicht geschuetzt ist, muss man erst einmal vor Gericht ziehen.

    Daher ist es im Zweifelsfall sinnvoll, auch die Sounds selber zu machen.
    Und wer weiss, vielleicht werden sie auch besser, als das Original.
    Auf jeden Fall sind sie am Ende nicht so abgenutzt.

  8. #8
    Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
    Du kannst ihn vielleicht nicht patentieren, aber du hältst immer noch das Urheberrecht an diesem Furz, und könntest daher theoretisch jeden verklagen, der versucht, mit einer Audio-Aufnahme deines Furzes Geld zu machen.

    Einige Anbieter von CDs mit Geräuschsammlungen sollen sich bereits recht zickig angestellt haben, wenn es darum ging, was denn nun die "bestimmungsgemäße" Verwendung ihrer Geräusche sei. Leider habe ich nicht die Zeit, diesen Fall auszugraben, aber wenn ich mich recht erinnere, hat Heise vor einigen Jahren darüber berichtet.
    Im Urheberrecht kann ich dennoch nicht erkennen, das Sounds als solches unter die geschützten Werke fällt.

    Zitat Zitat
    Patent
    ist NICHT gleich
    Urheberrecht.
    Ich weiß. Das mit dem Furz war nur ein Spruch der gut klingen sollte.
    Zitat Zitat
    Mir gefällt es ja auch nicht, aber das ist nun mal die geltende Rechtslage hierzulande. Ich habe einige nette Soundschnipsel auf meiner Festplatte und der einzige Grund, warum ich sie noch nicht veröffentlicht habe, ist die unklare Rechtslage.
    Schade, würde mal gerne diesen Fall bei Heise sehen. Es kann natürlich sein das ein Rechtsstreit entsteht, aber dann wohl eher aus anderen Gründen, wie zb das der Lizenzvertrag gebrochen wurde, den man zuvor eingegangen ist.

    Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist das Enterbrain seit 10 Jahren wohl noch keinen verklagt hat der den Maker auf seiner Seite anbietet. Und es mit hoher Sicherheit auch nicht tun wird, wenn man die Sounds aus dem RTP verwendet. Der sogenannte Streitwert ist einfach lächerlich gering.
    Was man auch nicht vergessen darf ist das wir nicht das Original RTP verwenden, sondern die von Don und anderen erstellte Version. Also sind wir keinen Lizenzvertrag mit EB eingegangen und die Sounds sind zudem nicht urheberrechtlich geschützt, ganz zu schweigen das EB und wir auf 2 verschiedenen Kontinenten sind. Rechtlich schlechte Chancen also für EB. Das ist wohl der Grund warum EB nur drum gebeten hat das Verbreiten des Makers sein zu lassen, denn eine bessere Möglichkeit hatten sie nicht.

    Andererseits bin ich natürlich nicht dagegen das die Comm selber Sounds erstellt. Aber es ist halt anders als bei Grafiken oder Musik, wo man wirklich rechtlich Probleme kriegen kann, und daher wohl am Ende nicht nötig gewesen.

  9. #9
    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Im Urheberrecht kann ich dennoch nicht erkennen, das Sounds als solches unter die geschützten Werke fällt.
    Das würde ja bedeuten, dass die ganzen schönen, teuren Samples der großen Synthesizer-Hersteller praktisch "Freiwild" wären? Nette Idee, mir würd's gefallen, aber ich bezweifele dass ich im Ernstfall ungeschoren davonkommen würde, wenn ich ein bekanntes, teures und hochwertiges Sample in meinem nächsten Top-10-Hit (den ich nie haben werde), einfach so verwenden würde, ohne dafür bezahlt zu haben. OK, jeder moderne Synth und jedes durchschnittliche Homekeyboard hat 'nen DX7 und 'nen Rhodes Sound im Repertoire, aber die klingen nie genau so wie das Original. Ich bezweifele, dass der Grund für diese Unterschiede technisches Unvermögen ist. Fast jeder Hersteller hat zwar seine eigenen Verfahren zur Klangerzeugung und wird mit den Lizenzen dafür nicht besonders freigiebig sein, aber auch daran wird es nicht liegen. In dem Moment, wo ein sauberes, hochwertiges Sample vorliegt, kann es (theoretisch) von jedem Gerät Bit für Bit Klang-getreu wiedergegeben werden - unabhängig davon, wer der Hersteller ist.

    Zitat Zitat


    Ich weiß. Das mit dem Furz war nur ein Spruch der gut klingen sollte.

    Schade, würde mal gerne diesen Fall bei Heise sehen. Es kann natürlich sein das ein Rechtsstreit entsteht, aber dann wohl eher aus anderen Gründen, wie zb das der Lizenzvertrag gebrochen wurde, den man zuvor eingegangen ist.
    Wenn ich die Zeit finde, kann ich den Fall ja mal raussuchen.

    Zitat Zitat
    Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist das Enterbrain seit 10 Jahren wohl noch keinen verklagt hat der den Maker auf seiner Seite anbietet. Und es mit hoher Sicherheit auch nicht tun wird, wenn man die Sounds aus dem RTP verwendet. Der sogenannte Streitwert ist einfach lächerlich gering.
    Ein leichter Richtungswechsel in der Firmenpolitik, und deine hohe Sicherheit könnte platzen wie 'ne Seifenblase. Es wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert. Was den Streitwert angeht, möchte ich nur auf die heimische Musik-Industrie verweisen. Ich habe gehört, die Forderungen haben schon so manchen Elternteil eines Tauschbörsennutzers dem Her(t)zinfarkt ein Stück nähergebracht.

    Zitat Zitat
    Was man auch nicht vergessen darf ist das wir nicht das Original RTP verwenden, sondern die von Don und anderen erstellte Version. Also sind wir keinen Lizenzvertrag mit EB eingegangen und die Sounds sind zudem nicht urheberrechtlich geschützt, ganz zu schweigen das EB und wir auf 2 verschiedenen Kontinenten sind. Rechtlich schlechte Chancen also für EB. Das ist wohl der Grund warum EB nur drum gebeten hat das Verbreiten des Makers sein zu lassen, denn eine bessere Möglichkeit hatten sie nicht.

    Andererseits bin ich natürlich nicht dagegen das die Comm selber Sounds erstellt. Aber es ist halt anders als bei Grafiken oder Musik, wo man wirklich rechtlich Probleme kriegen kann, und daher wohl am Ende nicht nötig gewesen.
    Zitat Zitat von Wikipedia Urheberrecht
    Bei verbundenen Werken (also Werke, an denen unterschiedliche Urheber für sich einzeln betrachtbare Beiträge geliefert haben (Bsp. Lied und Liedtext)) trifft § 9 UrhG die Regelung, dass unter gewissen Umständen eine Einwilligung eines oder mehrerer Urheber nicht notwendig ist. Wann dies der Fall ist, richtet sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Dies führt bei Werken der Filmkunst häufig zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Streitigkeiten, denen durch das Fehlen klarer gesetzlicher Grundlagen noch Vorschub geleistet wird. Zumindest kann man diejenigen Beteiligten, die unmittelbaren Einfluss auf das Filmmaterial haben (wie den Regisseur, Cutter oder Drehbuchautor), als Urheber betrachten.[7]
    Schade, dass der Wikipedia-Artikel nicht näher auf die "gewissen Umstände" eingeht, aber im Ernstfall könnte man sich vielleicht mit diesem Abschnitt aus der Affäre ziehen, denn das Softwarepaket "RPG Maker" und "RTP" geht meiner Meinung nach durchaus als verbundenes Werk durch, aber wie wir alle wissen: vor Gericht und auf hoher See... Außerdem würde es immer noch einen Unterschied machen, ob nur ein einzelner RTP-Sound oder gleich ein großer Teil des Paketes verwendet wird.

    Geändert von Das'O' (19.04.2010 um 13:57 Uhr)

  10. #10
    Da mein Rechner ja nun eh schon 'n Triplepost fabriziert hat, kann ich ja eines davon nutzen:

    Zitat Zitat von Wetako Beitrag anzeigen
    Sounds bitte Mono bei einer Samplerate von 22050Hz speichern, Mainpost wird editiert, Downloads und Posts werden verlinkt.

    <snip>
    Da wir hohe Kompabilität garantieren wollen, wäre es wohl das beste, die Sounds auch genau so lang wie die jeweilige Vorlage zu produzieren.
    Ich hätte so einige Sounds, die ich dafür editieren könnte, habe aber nicht die Original-Sounds. Kann vielleicht jemand die Längen in die Liste eintragen, oder die Sounds irgendwo hochladen? Hochladen wäre vielleicht sogar besser, da ich nicht sicher bin, dass ich alle Sounds im Original vorliegen habe. Ich würd' halt gerne wissen wie der Sound klingt, den ich da ersetzen soll.

    Geändert von Das'O' (19.04.2010 um 14:26 Uhr)

  11. #11
    Zitat Zitat von Das'O' Beitrag anzeigen
    Das würde ja bedeuten, dass die ganzen schönen, teuren Samples der großen Synthesizer-Hersteller praktisch "Freiwild" wären? Nette Idee, mir würd's gefallen, aber ich bezweifele dass ich im Ernstfall ungeschoren davonkommen würde, wenn ich ein bekanntes, teures und hochwertiges Sample in meinem nächsten Top-10-Hit (den ich nie haben werde), einfach so verwenden würde, ohne dafür bezahlt zu haben. OK, jeder moderne Synth und jedes durchschnittliche Homekeyboard hat 'nen DX7 und 'nen Rhodes Sound im Repertoire, aber die klingen nie genau so wie das Original. Ich bezweifele, dass der Grund für diese Unterschiede technisches Unvermögen ist. Fast jeder Hersteller hat zwar seine eigenen Verfahren zur Klangerzeugung und wird mit den Lizenzen dafür nicht besonders freigiebig sein, aber auch daran wird es nicht liegen. In dem Moment, wo ein sauberes, hochwertiges Sample vorliegt, kann es (theoretisch) von jedem Gerät Bit für Bit Klang-getreu wiedergegeben werden - unabhängig davon, wer der Hersteller ist.
    Sind diese Hersteller auch auf deutschem Boden. Oder in Amerika? Da geht es ja um das Copyright, das Vervielfältigungsrecht sozusagen. Urheberrechtsprobleme würde man in Deutschland mit Sounds nicht kriegen, aber vielleicht Lizensprobleme. Aber auch nur, wenn man einen Lizensvertrag eingeht.
    Zitat Zitat
    Ein leichter Richtungswechsel in der Firmenpolitik, und deine hohe Sicherheit könnte platzen wie 'ne Seifenblase. Es wäre nicht das erste Mal, dass sowas passiert. Was den Streitwert angeht, möchte ich nur auf die heimische Musik-Industrie verweisen. Ich habe gehört, die Forderungen haben schon so manchen Elternteil eines Tauschbörsennutzers dem Her(t)zinfarkt ein Stück nähergebracht.
    Aber auch da geht es um Musik, die kommerziell vertrieben wird und kein kostenloses Beiwerk sind wie das RTP. Vor allem weil noch von Sounds die Rede ist, passt der Vergleich gar nicht.
    Zitat Zitat
    Schade, dass der Wikipedia-Artikel nicht näher auf die "gewissen Umstände" eingeht, aber im Ernstfall könnte man sich vielleicht mit diesem Abschnitt aus der Affäre ziehen, denn das Softwarepaket "RPG Maker" und "RTP" geht meiner Meinung nach durchaus als verbundenes Werk durch, aber wie wir alle wissen: vor Gericht und auf hoher See... Außerdem würde es immer noch einen Unterschied machen, ob nur ein einzelner RTP-Sound oder gleich ein großer Teil des Paketes verwendet wird.
    Auch hier wieder das Stichwort Streitwert. Man zieht nur vor Gericht um einen gewissen Schadensersatz einzufordern. Der ist bei einem kostenlosen Programm wie dem RTP das in kostenlosen Projekten wie den Makerspielen vorkommt, einfach nicht vorhanden. Vor allem, weil wir nicht das japanische RTP nutzen, sondern das Donsche. Die Sache ist viel zu kompliziert als das irgendjemand da überhaupt Geld hineininvestieren würde. Alles was EB tat war die entsprechenden Personen zu bitten es sein zu lassen und nicht weil sie so gütig sind, sondern weil ihnen realistisch gesehen nichts anderes übrig blieb.

  12. #12
    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Alles was EB tat war die entsprechenden Personen zu bitten es sein zu lassen und nicht weil sie so gütig sind, sondern weil ihnen realistisch gesehen nichts anderes übrig blieb.
    Das mag ggf aufs Urheberrecht zutreffen (im Gegensatz zum Copyright), aber dann waeren da noch Lizenzrechtliche Dinge und auslaendische Gesetzesregelungen zu beachten. Nur weil wir in DE sind, gelten nicht automatisch die Gesetze aus DE, wenn man sich an auslaendischen Resourcen bedient. Und nur weil Don das RTP zusammengestellt hat und du damit meinst, keinen direkten Lizenzvertrag mit EB geschlossen zu haben, heisst noch lange nicht, dass du deswegen keine Probleme mit EB bekommen kannst. Du musst den Lizenzvertrag nicht einmal sehen, um ihn ggf stillschweigend zu akzeptieren, es reicht, die Resourcen zu besitzen, damit du an den Lizenzvertrag gebunden bist. Wie du schon sagst, das Thema ist sehr kompliziert.

    Und zum Thema, EB kuemmert sich nicht drum, da es kostenlose Resourcen sind : RPGA wurde ja von der Rechtsabteilung von EB angeschrieben, dass sie gegen die Seite Forderungen in Hoehe von bis zu 30.000 Euro erheben wuerden, weil sie das XP RTP zum Download angeboten haben, was es ja ebenfalls kostenlos auf der Internetseite von EB zum Download gibt. Zum Glueck hatten die sich vorher von EB die Erlaubnis eingeholt (was die Rechtsabteilung nicht wusste), weshalb der zu Zahlende Betrag deutlich reduziert werden konnte.

    Da von uns keiner dermassen Tief im Internationalen Recht steckt, wie es das Ganze erfordern wuerde, und sicherlich keiner im Ernstfall bezahlen will (oder es sich nur leisten kann), sollten wir generell vorsichtig sein, und uns komplett vom original RTP (ob EB oder Don) distanzieren. Recht haben und Recht kriegen sind zwei verschiedene Sachen. Und hier ist es nicht mal sicher, dass wir Recht haben.

  13. #13
    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Sind diese Hersteller auch auf deutschem Boden. Oder in Amerika? Da geht es ja um das Copyright, das Vervielfältigungsrecht sozusagen. Urheberrechtsprobleme würde man in Deutschland mit Sounds nicht kriegen, aber vielleicht Lizensprobleme. Aber auch nur, wenn man einen Lizensvertrag eingeht.
    Interssanterweise übersetzen sowohl Google als auch Yahoo das Wort "Urheberrecht" ins Englische als "Copyright". Den Smilie spar' ich mir hier mal. Ich bin schließlich weder zertifizierter Übersetzer, noch Experte für Internationales Recht. Zum Lizenzvertrag hat Ineluki ja schon was gesagt, dem ich mich anschließe..

    Zitat Zitat
    Aber auch da geht es um Musik, die kommerziell vertrieben wird und kein kostenloses Beiwerk sind wie das RTP. Vor allem weil noch von Sounds die Rede ist, passt der Vergleich gar nicht.
    1. Die Sounds sind kein kostenloses Beiwerk, sondern Bestandteil des Gesamtpaketes RTP, an dem EB die Rechte hat.

    2. Das Urheberrecht bezieht sich sehr wohl auch auf Sounds, insbesondere wenn diese Teil eines Gesamtpaketes sind.

    Ich will es mal mit dem Deckel einer Parfümflasche vergleichen: Der hat für sich allein zwar gar keine Funktion, aber wenn du ihn einfach so kopierst und auf 'ne andere Flasche schraubst, und die dann öffentlich anbietest, wirst du möglicherweise auch einen Urheberrechtsstreit am Hals haben.

    Zitat Zitat
    Auch hier wieder das Stichwort Streitwert. Man zieht nur vor Gericht um einen gewissen Schadensersatz einzufordern. Der ist bei einem kostenlosen Programm wie dem RTP das in kostenlosen Projekten wie den Makerspielen vorkommt, einfach nicht vorhanden.
    Falsch. Allerdings habe ich nicht die Zeit, Heise und/oder andere Archive nach geeigneten Präzedenzfällen zu durchsuchen. Davon abgesehen, könnte man sogar den Preis der gesamten RPG-Maker-Pakete, in denen diese Sounds Verwendung finden, als Streitwert ansetzen.

    Zitat Zitat
    Vor allem, weil wir nicht das japanische RTP nutzen, sondern das Donsche.
    Inwieweit das Donsche RTP überhaupt verwendet werden darf, ist mir nicht klar; also kann ich nichts dazu sagen.

    Zitat Zitat
    Die Sache ist viel zu kompliziert als das irgendjemand da überhaupt Geld hineininvestieren würde. Alles was EB tat war die entsprechenden Personen zu bitten es sein zu lassen und nicht weil sie so gütig sind, sondern weil ihnen realistisch gesehen nichts anderes übrig blieb.
    Wieso Geld investieren? Die Rechtsabteilung von EB braucht nur mal ein kurzes Sommerloch, um sich die Zeit auch mal mit sowas zu vertreiben. Rechtsabteilungen großer Konzerne kommen manchmal auf die seltsamsten Ideen - und sind mit denen sogar oft noch erfolgreich. Ich erinnere nur an den Fall Microsoft vs. Mick Rowe. Meine Güte, der Mann heißt nun mal so, warum soll er seine selbst geschriebene Software nicht unter seinem Namen verkaufen dürfen? Egal. Microsoft hat's durchgesetzt, und MIck Rowe Soft heißt jetzt anders.

    So oder so, du willst nicht nur einen Teil eines rechtlich geschützten Software-Paketes in eigenen Projekten verwenden, (lies mal diverse EULAs), und diese dann anbieten, du willst auch noch behaupten, das sei legal.

    Ob EB die Sounds verkauft, oder kostenlos zum Download anbietet, spielt überhaupt keine Rolle. Sie waren, sind und bleiben Eigentum von EB. Und zwar so lange, bis EB sich entschließt, seine Rechte an jemand Anders abzutreten, oder sie in die Public Domain zu geben. Da können wir hier noch so lange unqualifizierte juristische Klimmzüge veranstalten.

    Geändert von Das'O' (22.04.2010 um 18:01 Uhr) Grund: typo

  14. #14
    Zitat Zitat
    Inwieweit das Donsche RTP überhaupt verwendet werden darf, ist mir nicht klar; also kann ich nichts dazu sagen.
    Du kannst jede x-beliebige RTP-Datei in dein Spiel unter jedem x-beliebigen
    Namen stopfen und die Inhalte bearbeiten (siehe auch RTP-Werkstatt und
    all solche Arten von Threads und Seiten) aber das RTP nicht als solches
    selber anbieten, erst recht nicht wenn es verändert ist, in Dons Fall wurden
    die Dateinamen im ganzen Paket abgeändert und Dateien hinzugefügt. Und
    das wieder als ein "RTP" angeboten, was er gar nicht darf denke ich. Seine
    Strafe hat er dafür ja schon vor Jahren eingefahren und es ist trotzdem
    noch in Benutzung geblieben.

  15. #15
    Die Geschichte mit Don habe ich damals nicht sehr intensiv verfolgt, aber ich meine mich zu erinnern, dass er sein RTP nicht mehr zum Download angeboten hat. Ich kann mich da aber auch irren.


    Um den thread ein wenig in Richtung Topic zurückzubiegen, eine Frage an alle: Ich habe zwar gerade meine gesamte Sample-Datenbank geschrottet, aber das hindert mich nicht daran, weiterzumachen. Wie wichtig ist euch die Ähnlichkeit zu den Original-Sounds? Ich werde die Originale nicht einfach kopieren/editieren, sondern am Software-Synth neu erstellen, was bei manchen Sounds trotz ihrer Kürze recht aufwändig ist. Also, abgesehen von technischen Details wie Bitrate, Länge und vielleicht noch Lautstärke, wie ähnlich sollen sie sein?

    EDIT
    Noch 'ne wahrscheinlich dumme Frage: Ich habe zwar die betreffendedn Threads im Groben verfolgt, aber nicht immer sehr genau, daher: Hat überhaupt inzwischen jemand geklärt, ob wir überhaupt eigene RTPs anbieten dürfen? JWiechers war doch da dran, glaube ich.

    @MagicMaker: Ich werde mein Bestes versuchen.

    Geändert von Das'O' (22.04.2010 um 20:11 Uhr) Grund: add

  16. #16
    Zitat Zitat
    Wie wichtig ist euch die Ähnlichkeit zu den Original-Sounds?
    Sie sollten genauso lang sein, an der selben Soundwellenstelle innerhalb der
    Dateien beginnen und den gleichen Eindruck vermitteln wie die im RTP.

  17. #17
    Also ich denke solange die Sounds vom "Sinn" her gleich bleiben und die von MagicMaker genannten Punkte beachtet werden, ist dir da alles ziemlich freigestellt. Es gibt immerhin tausende von Varianten, wie ein Schwerthieb, ein Schlag, ein Feuer etc. klingen können.

  18. #18
    Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
    Das mag ggf aufs Urheberrecht zutreffen (im Gegensatz zum Copyright), aber dann waeren da noch Lizenzrechtliche Dinge und auslaendische Gesetzesregelungen zu beachten. Nur weil wir in DE sind, gelten nicht automatisch die Gesetze aus DE, wenn man sich an auslaendischen Resourcen bedient. Und nur weil Don das RTP zusammengestellt hat und du damit meinst, keinen direkten Lizenzvertrag mit EB geschlossen zu haben, heisst noch lange nicht, dass du deswegen keine Probleme mit EB bekommen kannst. Du musst den Lizenzvertrag nicht einmal sehen, um ihn ggf stillschweigend zu akzeptieren, es reicht, die Resourcen zu besitzen, damit du an den Lizenzvertrag gebunden bist. Wie du schon sagst, das Thema ist sehr kompliziert.
    Doch wir sind in DE und da gelten die Gesetze aus DE. Es gibt auch sowas wie internationale Abkommen indenen zb Terroristen, schwere Straftäter etc. ans jeweilige Land ausgeliefert werden, aber diesen Fall haben wir hier nicht. Man kann von mir als Nutzer nicht erwarten das ich jede Lizenz zur den Grafiken etc. kenne, zudem ist sie in japanisch. Ich kann kein japanisch, also verstehe ich sie nicht. Pech für den Lizenzgeber. Und die vom Don...das ist seine Lizenz:
    Code:
    RTP English
    -----------
    You just installed default Fonts, GFX, Sounds for RPG Maker 2000. Now you could play other RM2000 games or create your own (If you have got RPG Maker 2000).
    
    
    You could read more about RPG Maker 2000 at my page:
    
    http://rpgmaker.chat.ru
    
    	Don Miguel
    Das versteh ich und das wird so akzeptiert.^^
    Zitat Zitat
    Und zum Thema, EB kuemmert sich nicht drum, da es kostenlose Resourcen sind : RPGA wurde ja von der Rechtsabteilung von EB angeschrieben, dass sie gegen die Seite Forderungen in Hoehe von bis zu 30.000 Euro erheben wuerden, weil sie das XP RTP zum Download angeboten haben, was es ja ebenfalls kostenlos auf der Internetseite von EB zum Download gibt. Zum Glueck hatten die sich vorher von EB die Erlaubnis eingeholt (was die Rechtsabteilung nicht wusste), weshalb der zu Zahlende Betrag deutlich reduziert werden konnte.
    Ich würde nicht einen einzigen Cent dafür zahlen. Sie haben eine schriftliche Erlaubnis oder? Und nur weil eine Rechtsabteilung einem eine böse Mahnung mit Betrag X zeigt, heißt das noch lange nicht das diese rechtskräftig ist. Mal abgesehen davon...völlig überzogener Betrag... O_o

    @Das O
    Zitat Zitat
    Interssanterweise übersetzen sowohl Google als auch Yahoo das Wort "Urheberrecht" ins Englische als "Copyright". Den Smilie spar' ich mir hier mal. Ich bin schließlich weder zertifizierter Übersetzer, noch Experte für Internationales Recht. Zum Lizenzvertrag hat Ineluki ja schon was gesagt, dem ich mich anschließe..
    Ich glaube mich zu erinnern das es im englischen gar kein Urheberrecht gibt und was dem am nächsten kommt wäre das Nutzungsrecht wenn du so willst. In Amerika zählt nicht wer es erfunden hat, sondern wer die Lizenz bzw. das Patent hat. Man kann ein Copyright auch verkaufen, in DE bleibst du automatisch Urheber, kannst es nicht abtreten, du kannst aber die Nutzungsrechte verkaufen.
    Zitat Zitat
    1. Die Sounds sind kein kostenloses Beiwerk, sondern Bestandteil des Gesamtpaketes RTP, an dem EB die Rechte hat.
    Ähm, doch? Das RTP ist ein kostenloses Beiwerk des Makers.
    Zitat Zitat
    2. Das Urheberrecht bezieht sich sehr wohl auch auf Sounds, insbesondere wenn diese Teil eines Gesamtpaketes sind.
    Kannst du mir im Urheberrecht die Stelle zeigen in denen Sounds als geschützt deklariert werden? Weiter oben im Spoiler zb...
    Zitat Zitat
    Ich will es mal mit dem Deckel einer Parfümflasche vergleichen: Der hat für sich allein zwar gar keine Funktion, aber wenn du ihn einfach so kopierst und auf 'ne andere Flasche schraubst, und die dann öffentlich anbietest, wirst du möglicherweise auch einen Urheberrechtsstreit am Hals haben.
    Schlechter Vergleich. Beim Parfüm sind sowohl Inhalt als auch Design der Flasche geschützt.
    Zitat Zitat
    Falsch. Allerdings habe ich nicht die Zeit, Heise und/oder andere Archive nach geeigneten Präzedenzfällen zu durchsuchen. Davon abgesehen, könnte man sogar den Preis der gesamten RPG-Maker-Pakete, in denen diese Sounds Verwendung finden, als Streitwert ansetzen.
    Falscher. Ein Streitwert bezieht sich auf einen finanziellen Schaden. Hier gibt es keinen.
    Zitat Zitat
    Wieso Geld investieren? Die Rechtsabteilung von EB braucht nur mal ein kurzes Sommerloch, um sich die Zeit auch mal mit sowas zu vertreiben. Rechtsabteilungen großer Konzerne kommen manchmal auf die seltsamsten Ideen - und sind mit denen sogar oft noch erfolgreich. Ich erinnere nur an den Fall Microsoft vs. Mick Rowe. Meine Güte, der Mann heißt nun mal so, warum soll er seine selbst geschriebene Software nicht unter seinem Namen verkaufen dürfen? Egal. Microsoft hat's durchgesetzt, und MIck Rowe Soft heißt jetzt anders.
    Verdrehung der Tatsachen...Mike Rowe war von Anfang an im Recht und Microsoft hat ihm Geld geboten damit er seine Domain an Microsoft verkauft. Das hat er letztendlich getan...für viele tausend Dollars.
    Zitat Zitat
    So oder so, du willst nicht nur einen Teil eines rechtlich geschützten Software-Paketes in eigenen Projekten verwenden, (lies mal diverse EULAs), und diese dann anbieten, du willst auch noch behaupten, das sei legal.
    Das Donsche Softwarepaket was ich verwende hat keine Lizenz. s.o.

  19. #19
    @Ascare:

    Sowohl der RPG-Maker als auch das RTP sind jeweils als Werke zu bezeichnen, deren Urheberrechte bei EB liegt. Interessant in diesem Zusammenhang ist vielleicht auch §31 ff des UrHg, aber wie gesagt: ich bin kein Jurist.

    Ach, ich geb's auf... Du siehst ja doch nur was du sehen willst. Ich frage mich nicht einmal mehr, warum du nicht selbst 'ne kleine Website aufziehst, wo du anbieten kannst, was auch immer du für Rechtens hältst. Statt dessen erwartest du von den Betreibern des Ateliers, dass sie das Risiko für dich tragen; und das auch noch unentgeltlich.

    An dieser Stelle und zu diesem Thema, EOD für mich.

    EDIT
    Ein Nachsatz noch, weil ich gerade auf das hier gestoßen bin: Urheberrechtlicher Schutz von Klängen

    Zitat Zitat von (Ausschnitt aus dem Artikel)
    Die Rechtslage für Klänge könnte sich nunmehr ändern, da am 14. März 2010 der WIPO Copyright Treaty (WCT) und der WIPO Performances und Phonograms Treaty

    (WPPT) für die EU in Kraft treten. So wird in Publikationen (vgl. GRUR IPrax, 2010, 49, 50) die Ansicht vertreten, dass sich die Regelung nicht nur auf die Festlegung von

    hörbaren Tönen beziehe, sondern auch von nie erklungenen Tönen. Damit solle klargestellt werden, dass auch die Festlegung mittels eines Synthesizers ebenso wie eine

    Festlegung von hörbaren Tönen zu behandeln sei. Sollte die Regelung Eingang in die Rechtsprechung finden, könnte sich die rechtliche Situation von Künstlern und Sound-

    Programmieren in der Zukunft ändern.

    Geändert von Das'O' (23.04.2010 um 12:18 Uhr) Grund: add

  20. #20
    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Doch wir sind in DE und da gelten die Gesetze aus DE. Es gibt auch sowas wie internationale Abkommen indenen zb Terroristen, schwere Straftäter etc. ans jeweilige Land ausgeliefert werden, aber diesen Fall haben wir hier nicht. Man kann von mir als Nutzer nicht erwarten das ich jede Lizenz zur den Grafiken etc. kenne, zudem ist sie in japanisch. Ich kann kein japanisch, also verstehe ich sie nicht. Pech für den Lizenzgeber.
    Ich will und werde keine Zitateschlacht beginnen. Trotzdem dazu ein paar Dinge.

    IdR gilt aber die Rechtssprechung des Rechteinhabers, welcher in welchen Rechten verletzt wurde. Wenn du also das Copyright eines Amis verletzt, gilt das Amerikanische Recht, wenn du das Copyright eines Japaners verletzt, das Japanische Copyright/Urheberrecht und wenn du das Urheberrecht eines Deutschen verletzt, dann eben das deutsche.

    Dass du die Japanischen Lizenzbedingungen nicht gelesen hast, ist DEIN Problem, du haettest sie zu einem Uebersetzer geben koennen, oder einfach die entsprechenden Resourcen nicht benutzen.

    Und auch, dass du nicht weisst, dass die Resourcen unter einer anderen Lizenz stehen, schuetzt dich nicht. Du kannst dich zwar auf Treu und Glauben berufen, dass die Resourcen von Don stammen (was dir aber niemand abkaufen wird, weil wir hier ja drueber reden, dass sie es nicht sind, und du damit beweisbar weisst, dass sie von EB stammen - also vorsaetzliches Handeln), aber dann koennte dich EB trotzdem verklagen, du muesstest zahlen und koenntest dir aber in einem anderen Prozess ggf das Geld von Don zurueck fordern, da er dir gegenueber einen Schaden verursacht hat.

    Zitat Zitat von Ascare Beitrag anzeigen
    Ich würde nicht einen einzigen Cent dafür zahlen. Sie haben eine schriftliche Erlaubnis oder? Und nur weil eine Rechtsabteilung einem eine böse Mahnung mit Betrag X zeigt, heißt das noch lange nicht das diese rechtskräftig ist. Mal abgesehen davon...völlig überzogener Betrag... O_o
    Das kannst du gerne tun. Allerdings ist der Betreiber von RPGA nicht auf den Kopf gefallen, spricht fliessend Japanisch, steht seit Jahren in Kontakt mit EB und hat iirc auch mehere Semester Rechtswissenschaften studiert. Wenn du also meinst, dass du der Sache besser gewachsen bist, und besser einschaetzen kannst, ob es rechtens ist, und wie man mit der Rechtsabteilung eines internationalen Multimilliarden Dollar Konzerns umzugehen hat, nur zu ...

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