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Thema: Status der Download-Datenbank

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Zaphod
    Das Werk in diesem Urteil ist zwar nicht mit einem Maker-Spiel vergleichbar (es geht um den Bundesadler), aber die hervorgehebene Aussage müsste auch für Maker-Spiele gelten.

    D.h. wenn ein Fanfiction-Spiel nicht die Handlung, etc. wiedergibt sondern parodiert, müsste es noch von § 24 I UrhG gedeckt sein.
    Es passen leider nicht viele Spiele wirklich in diese Kategorie. Auf Anhieb würde mir csgs Yoshi-Spiel einfallen. Nebenbei hab ich mir darüber informiert, dass der BGH die Antithematikregel nicht sehr streng auslegt. Vor den Urteilen des BGHs mussten Parodien bisweilen an die Grenze der Diffarmierung gehen. Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.

    Zitat Zitat von Zaphod
    Bezüglich § 57 UrhG:

    [...] die Rechtsprechung [ist] der Ansicht, die Vorschrift sei eng auszulegen. Nur was letztlich austauschbar sei, unabsichtlich ins Bild gerate werde in dieser Weise privilegiert."
    Das wird durch ein Beispiel bei IRights.info ein wenig relativiert:
    Zitat Zitat
    Zulässig ist die Übernahme fremder Werke in Filmen (und allen anderen Werkarten) dagegen, wenn diese als „unwesentliches Beiwerk“ quasi zufällig oder völlig beiläufig gezeigt werden. Das Interesse der Filmemacher an einer solchen Regelung liegt auf der Hand: Wird etwa eine Einstellung in einem Gebäude gedreht, ist es häufig unumgänglich, nebenbei auch geschützte Werke zu zeigen. Das können Möbel sein, die in einem Raum stehen, Bilder, die an der Wand hängen, oder eine aufgeschlagene Zeitung, in der geschützte Texte abgedruckt sind.
    An dieser Stelle hätte man auch Bilder und Möbel wegschaffen und durch eigene Requisiten ersetzen können. Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind. Das Thema ist ja auch hochkomplex. Jedenfalls ist das unwesentliche Beiwerk ohnehin ein Umstand, der eher selten auftreten dürfte.

  2. #2
    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Jetzt reicht wohl eine leichte Antithematik. Der Schwerpunkt liegt nunmehr darin das Werk weitgehend irgendwie ins Lustige zu ziehen. In diesem Fall könnten also sogar auch andere Spiele wie Chocobo Panic darunterfallen, was mich hoffnungsvoll stimmt.
    Hm, da kommt es wohl auf die Sichtweise des Juristen an, der die Sache behandelt.

    Zitat Zitat von GSandSDS Beitrag anzeigen
    Aber ich glaube die ganze Problematik zeigt, wie wischi-waschi die Gesetze sind.
    Yeah, es gibt einfach keine zufriedenstellende Lösung für Künstler wie hier. Ich finde die Situation nur unnötig, die Menschheit lebt vom von der kreativen Evolution. Wenn jetzt jede Verwendung jeder Entwicklung eines Andern verboten ist, wie soll man dann Veraltetes verbessern und erneuern?

    Ich hoffe, es wird eine befriedigendere Lösung gefunden, als die alten Meisterwerke der Makerzunft einfach vergessen zu müssen.

  3. #3
    Zitat Zitat von Sorata08
    Dennoch bleibt mir der Eindruck nicht verwehrt, dass Davias etwas zu sehr GSandSDS' Handhabe unnötig stark kritisiert und schlecht redet.
    Anstatt nun also allen alten Kram zu retten, könnte man doch der Überlegung nachkommen, den betroffenen Spielen durch Suchen nach rechtlich unbedenklicherer Musik auszuhelfen, sofern sich die Ersteller dazu nicht selber in der Lage sehen. Denn selbst wenn man alle Spiele an einem anderen Ort zwischenspeichert, wird ihre Legalität dadurch auch nicht gesteigert. o_ô
    Ich lebe fort, in der Hoffnung, das zumindest diese Worte hier meine Aussage verständlich und weniger angreifen auszudrücken vermögen.
    Es geht mir mehr um die Gesamtheit der Games und auch zur Beihilfe zu ihrer Erhaltung (eben vor allem aus dem Datenbank-Fundus). Schließlich ist annähernd jedes Game hiervon betroffen, die Zweigleisigkeit von Forum und Datenbank und warum niemand dazu ein Statement abgibt war mir aber auch schon vorher ein Rätsel.

    Meine Reaktionen resultierten btw eher aus Unverständnis warum nicht auf soetwas (zum wiederholten Male) geantwortet wird, obwohl die Sache relativ wichtig ist. Mittlerweile wurde ich allerdings von jemandem aufgeklärt warum das so ist, ich werde und kann mich hierzu allerdings nicht weiter äußern (ja, es hat bestimmte Gründe auf die nicht näher eingegangen werden kann).

    Insofern ziehe ich auch alle Phrasen meines Unverständnisses zurück und entschuldige mich dafür mal an dieser Stelle~

    Geändert von Davy Jones (03.03.2010 um 00:49 Uhr)

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