Zitat Zitat von wusch Beitrag anzeigen
Genau deshalb sollte man nie nur mündliche Zusagen verlangen sondern das ganze gleich auf Papier machen, dann kann man es der Rechtsabteilung die von nichts ne Ahnung hat immer noch unter die Nase halten und gut ist oder sollte es zumindest, denn wie gesagt, mündliche zusagen können vergessen werden oder nicht weietr gereicht werden und dann ist das beweisen sehr schwer.
Nein, selbst das ist auch keine rechtliche Sicherheit, denn DU haettest in dem Fall nachpruefen muessen, OB die Abteilung, die dir die Zusage gegeben hat, auch ueberhaupt rechtlich dazu von der Firmenleitung berechtigt ist, eine solche Zusage zu machen, ob schriftlich oder nicht.

Natuerlich kannst du sagen: "Die spinnen doch, das kann doch niemals rechtens sein." Und vielleicht hast du sogar recht, aber das selbe behauptet die Rechtsabteilung. Also muesste das ganze vor Gericht gehen, was ggf einen mehrjaehrigen Rechtsstreit (in Japan !!) nach sich zieht, der dich als kleinen Hanswurst mal eben mehere hunderttausend Euro kosten kann. Da du das niemals bezahlen kannst, die Rechtsabteilung bei eb! allerdings bezahlt wird, ob sie sie nun verwenden, oder nicht, entstehen fuer eb! nicht einmal Mehrkosten durch ein Gerichtsverfahren, nicht einmal nennenswert, falls sie NICHT recht bekommen sollten. Also bleibt dir nichts anderes uebrig, als die Schadensersatzforderung von 1000 bis 5000 Euro oder so zu bezahlen, denn ein Gerichtsverfahren, dass du dir a) nicht leisten kannst, und b) dessen Aussgang dann auch noch ungewiss ist, kann nicht dein Ziel sein.