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Thema: Status der Download-Datenbank

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  1. #11
    Bundestag deckelt Abmahngebühren

    Der Bundestag hat die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums überarbeitet. Unter anderem werden dadurch die zulässigen Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen auf maximal 100 Euro begrenzt.

    Der Bundestag hat die Gesetze gegen Produktpiraterie verschärft und den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt. Gleichzeitig schob das Parlament horrenden Abmahngebühren bei Bagatelldelikten einen Riegel vor. Bei einfachen, nichtkommerziellen Verstößen gegen Urheberrechte werden die Abmahngebühren auf 100 Euro begrenzt. Damit soll dem Abmahnunwesen begegnet werden.
    Künftig können beispielsweise Jugendliche, die auf ihrer privaten Homepage ohne Genehmigung der Rechteinhaber das Foto ihres Lieblingstars oder einen Stadtplan mit ihrer Adresse einstellen, nicht mehr mit einer Anwaltsrechnung von 1.000 Euro oder mehr überzogen werden. "Tatsache ist, dass mit den Abmahnungen zum Teil verantwortungslose Geschäftemacherei betrieben wurde. Häufig ist dabei die Gerechtigkeit auf der Strecke geblieben", sagte der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach.

    Nur mal als kleine Beruhigungs-Pille.
    Bei 100 Euro suchen sich die Abmahn-Geier fettere Pfründe.
    Panne

    Geändert von pannexxl (21.02.2010 um 21:14 Uhr)

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