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Thema: WG #47 - Pure Nostalgie!

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  1. #1
    Ähm...studiert man nicht extra auf Lehramt? Damit man das Lehram überhaupt erst ergreifen darf?

    Geändert von Gendrek (22.09.2009 um 17:00 Uhr)

  2. #2
    Dann muss der Lehrer schon um die 60 sein, ich glaub früher war das nicht so, einer der bis vor 4 Jahren bei uns war hat auch nicht studiert, war aber ein guter Lehrer.

  3. #3
    Zitat Zitat von Gendrek Beitrag anzeigen
    Ähm...studiert man nicht extra auf Lehramt? Damit man das Lehramt ergreifen darf?
    Gymnasium reicht schon....glaube ich...

    naja

    Kommt auch daran an was für ein Lehrer

  4. #4
    Zitat Zitat von Arnold Beitrag anzeigen
    Gymnasium reicht schon....glaube ich...

    naja

    Kommt auch daran an was für ein Lehrer
    Nein, wenn dann das was wusch gesagt hat, auch wenn ich mir ebenfalls nicht vorstellen kann. Ein Gymnasialer Abschluss ist einfach Abitur, Studium ist was ganz anderes, das macht man nach seinem normalen Abschluss.

  5. #5
    Zitat Zitat
    Edit: Hättest du das nich gleich sagen können Nesis? Dann hätte man mir die Verwirrung erspart.
    Ja schon, wollte grade schreibe, aber dank des Live-Topics habe ich gesehn wies weitergeht ^^

  6. #6
    @Gendrek
    Hast Recht.....komisch das wir jetzt nicht mehr mit eigenen Worten reden, sondern mit Wiki

    @Nesis
    Jetzt hätte ich mir das Kopieren und Einfügen sparen können

    Naja ich glaub, damit wär das Thema durch...

  7. #7
    Zitat Zitat von Gendrek Beitrag anzeigen
    Ähm...studiert man nicht extra auf Lehramt? Damit man das Lehram überhaupt erst ergreifen darf?
    Nein, muss man nicht^^ Wenn man sich gut tut kann man auch so Lehrer werden. mein alter Infiolehrer hat auch nicht studiert =3

  8. #8
    Zitat Zitat von R.D. Beitrag anzeigen
    Nein, muss man nicht^^ Wenn man sich gut tut kann man auch so Lehrer werden. mein alter Infiolehrer hat auch nicht studiert =3
    Ich kanns kaum fassen ._. . Wieso zur Hölle sollte man dann auf Lehramt studieren wenn man es garnicht erst braucht? Man scheint sich ja nur gut anstellen zu müssen .

    Edit: Jo mq, ich glaub nicht nur an staatlichen. Auszug aus Wikipedia

    Zitat Zitat von Wiki
    Ausbildung [Bearbeiten]

    Siehe Hauptartikel: Lehrerausbildung

    Bundeseinheitlich werden Lehrer in der Regel an der Hochschule oder an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Das Studium dauert 6 (Primarstufe und Sekundarstufe I) oder 8 Semester (Sekundarstufe II). Die Ausbildung umfasst, je nach Bundesland, das Studium mindestens zweier Fächer und eines pädagogisch ausgerichteten Anteils (Erziehungswissenschaft, Psychologie, Sozialwissenschaften, Schulpraktika). Lehrer an beruflichen Schulen müssen überdies in manchen Bundesländern ein Praxisjahr nachweisen. Die Studierenden können nur in den jeweils angebotenen Ausbildungsformen studieren.

  9. #9
    Zitat Zitat von Gendrek Beitrag anzeigen
    Ich kanns kaum fassen ._. . Wieso zur Hölle sollte man dann auf Lehramt studieren wenn man es garnicht erst braucht? Man scheint sich ja nur gut anstellen zu müssen .
    Weil man größere Chancen mit dem Lehramt hat? o_O

    EDIT:

    Aus wikipedia

    Bezeichnungen und Status

    Im Allgemeinen werden unter Lehrern Schullehrer verstanden. Lehrer gibt es in öffentlichen Schulen und an Privatschulen. In der Schweiz wie auch in anderen Ländern werden Lehrer auch Professoren genannt. In weiteren Ländern werden andere Begriffe verwendet. Eine allgemein gültige Definition des Schullehrers gibt es nicht. Je nach Schulform (und in der Bundesrepublik auch je nach Bundesland) sind die Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich.

    In Deutschland unterscheidet und benennt man Lehrer (unterschiedlich) je nach Schulform (z. B. Hauptschullehrer), nach Amtsbezeichnung (z. B. Oberstudienrat) und nach Fakultas (Lehrbefähigung) (z. B. Musiklehrer).

    Davon abgesehen werden alle Schullehrer in den Bundesländern vom Kultus-, Bildungs- oder einem vergleichbaren Ministerium verwaltet und haben daher im Grundsatz vergleichbare Ausbildungen, Anstellungs- und Arbeitsbedingungen (in berufsbildenden Systemen der Bundesländer gibt es allerdings viele Ausnahmen hinsichtlich Studium/Ausbildung und Besoldung; s.o.). Lehrer an staatlichen Schulen in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland sind fast durchweg Beamte, in den neuen Bundesländern dagegen fast ausschließlich Angestellte.

    Geändert von Arnold (22.09.2009 um 17:13 Uhr)

  10. #10
    Ich glaub mit Ausnahmen wird folgendes gemeint

    Zitat Zitat von Wikipedia
    Zugangsvoraussetzungen [Bearbeiten]

    Für die Tätigkeit als Lehrer im Staatsdienst sind grundsätzlich erstes und zweites Staatsexamen Voraussetzung. In mehreren Bundesländern werden für allgemeinbildende und berufliche Schulen auch Hochschulabsolventen mit anderen Abschlüssen eingestellt, z. B. Apotheker oder Absolventen der Betriebswirtschaft.

    Außerdem besteht auch in vielen Bundesländern – als Ausnahme des genannten Grundsatzes – die Möglichkeit zum Quereinstieg, d. h. ohne Lehramtsstudium, dafür mit einem wissenschaftlichen Hochschulstudium. Die Bedingungen für diesen Quereinstieg sind sehr unterschiedlich. Bei großem Bedarf reicht das Diplom aus. Es kann aber auch ein Studium für ein Zweitfach oder/und ein ‚erziehungswissenschaftliches Begleitstudium‘ erforderlich sein. Unter Umständen wird als Zweitfach ein Fach anerkannt, dessen Gebiete im entsprechenden Diplom-Studiengang gelehrt wurden (z. B. bei Physikern wird Physik und Mathematik anerkannt, bei Chemikern und Biologen das entsprechende Studienfach und Physik). Die Bedingungen und Bezeichnungen für Zusatzanforderungen ändern sich je nach Bedarfslage und Bundesland.
    Lehrer müssen einen Studiengang abgeschlossen haben.

    Edit: Hättest du das nich gleich sagen können Nesis? Dann hätte man mir die Verwirrung erspart.

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