So einfach ist das auch wieder nicht. Im Grunde wäre es dann bei jedem Bann "Verstoß gegen die sog. Foren Netikette". Auch in der schönen Demokratie gibt es kein schwarzes Brett wo dann steht weswegen Bürger XYZ an den Pranger gestellt wurde. Das war im tiefsten Mittelalter so ;( . Oder im Irak ._. ...
Ansonsten seh ich das wie mq das erklärt hat, dass man den Leuten die es "interessiert" (also quasi "Angehörige") das dann auch mitteilen darf und sollte. Und so wird es ja scheinbar auch gehandhabt.
Schuldunfähigkeit nach §glu... ähm... §20Zitat von dead_orc
!