Zitat Zitat von Ineluki Beitrag anzeigen
Wie man sieht ist die Uebersetzung eines Programmes durchaus legal, sofern dies zur Nutzung des Programmes unabdingbar ist und die vertraglichen Lizenzbestimmungen dieses nicht explizit ausschliessen. Wenn man also nachweisen kann, das man auf den Deutschpatch angewiesen ist, sollte man im ernstfall nach §69 d Absatz 2 UrhG argumentieren koennen.

Allerdings bin ich kein Jurist und habe von Auslegungen der Gesetze keine Ahnung.
Da der Käufer vor dem kauf des Programms weiß das es in einer Sprache vorhanden ist die er nicht versteht, ist es seine schuld wenn er das Programm dadurch nicht richtig benutzen kann. Es ist daher immer noch nicht erlaubt das Programm in irgend eine Art und weise zu verändern. Un abdingbar wäre es wenn das Programm nötig wäre, aber man die Sprache nicht versteht, da der Maker aber nur ein Spielzeug ist, kann man nicht sagen das das Programm wichtig wäre.
Daher ist ein Sprach Patch nicht legal.