Dipl. User mit summa cum laude
Zitat von Nathrael
Hat jemals irgendjemand behauptet, der Keypatch wäre rechtlich gesehen völlig legal? Jegliche Art von Patch, die Dateien des Makers verändern (mit Ausnahme des RTPs afaik) sind illegal (wenngleich sich EB sicher kaum darum kümmern wird, da es ja nicht die Verkaufszahlen beeinträchtigt).
...
Mit verlaub Nathy, aber du hast keine Ahnung.
Der Keypatch veraendert keine Dateien vom Maker, sondern ist komplett selbst geschrieben. Er benutzt nicht mal eine Datei vom Maker als Vorlage.
Was das andere angeht ...
Zitat von § 69c UrhG
Zustimmungsbedürftige Handlungen
Teil 1 (Urheberrecht)
Abschnitt 8 (Besondere Bestimmungen für Computerprogramme)
Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
[...]
2.
die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;
...
Des Weiteren gilt aber auch
Zitat von § 69d UrhG
Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
Teil 1 (Urheberrecht)
Abschnitt 8 (Besondere Bestimmungen für Computerprogramme)
(1) Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in § 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind.
[...]
...
Wie man sieht ist die Uebersetzung eines Programmes durchaus legal, sofern dies zur Nutzung des Programmes unabdingbar ist und die vertraglichen Lizenzbestimmungen dieses nicht explizit ausschliessen. Wenn man also nachweisen kann, das man auf den Deutschpatch angewiesen ist, sollte man im ernstfall nach §69 d Absatz 2 UrhG argumentieren koennen.
Allerdings bin ich kein Jurist und habe von Auslegungen der Gesetze keine Ahnung.