Diese Frage habe ich mal einen Mediengestalter gefragt. Er hat gemeint, dass es irgendwo gesetzlich geregelt ist welche Faktoren bei editiertem Bildmaterial von Bedeutung sind um das Urheberrecht zu erhalten.
Dabei kommt es auf die erbrachte Eigenleistung an. Umfärben macht beispielsweise nur sehr wenige Prozent an Eigenleistung aus.

Es gibt also feste Richtlinien, aber falls die hier niemand kennt, bringt die eigentliche Diskussion auch nichts. Ich denke da hilft in erster Linie der gesunde Menschenverstand ^.-

An gerippten Sachen hat definitiv NICHT der Ripper die Urheberrechte.