So eine Regelung ist völlig wertlos. Wer definiert was ernsthafte Verhandlungen sind? Wenn sich die Parteien fünf statt drei Tage über die gleichen Punkte gestritten haben? Das wäre juristisch heikel. Auch in Hinsicht auf die Missbrauchsmöglichkeiten durch den Arbeitgeber der angedrohte Streiks erstmal mit der Begründung die Verhandlungen seien nie ernsthafter Natur gewesen dann womöglich noch vor Gericht per einstweiliger Verfügung stoppen kann und dann müssten Richter darüber befinden, ob die Gewerkschaft streiken darf oder ob nicht und da sind wir schon dabei das Streikrecht zugunsten einer dritten Partei auszuhöhlen. Der Sinn ist ja das es allein die Entscheidung der Gewerkschaft sein muss, ob sie in den Ausstand tritt oder nicht, wenn sie sich das genehmigen lassen müsste, wäre ihr schärfstes Schwer stumpf. Das halte ich für keinen wirklich gangbaren Weg, ebenso wenig wie den vorschlag der vor einigen Jahren mal aufkam, das Streikrecht auszusetzen, wenn es das Wohl der Öffentlichkeit erfordert, sprich: Lokführer, Piloten, Lotsen, etc. dürften nie in Streik treten, weil dann immer die öffentliche Versorgung irgendwo gefährdet wäre, wo wir schon wieder auf dem Weg von bedingungsloser Abhängigkeit sind.Zitat
Die anderen Vorschläge, die im Raum schweben das nur noch die Gewerkschaft streiken darf, die die größte im Betrieb ist (was ist dann in einem Konzern wie der Bahn überhaupt ein Betrieb?) würde kleine Gewerkschaften derart erheblich benachteiligen, dass die gar nicht die Chance haben können großartig Mitglieder einzuwerben, weil ihnen eben das wirkungsvollste Mittel im Tarifkampf gar nicht gegeben ist. Ich erinnere auch mal an die Praxis bei.. ich glaube Lidl war das doch, ne? Wo da die Geschäftsführung des Unternehmens einige Mitarbeiter konspirativ damit beauftragt hat eine eigene Gewerkschaft zu gründen, die dann immer schön konform abgenickt hat, was der Arbeitgeber wollte und eben dem DGB (ich glaube hier was es Verdi) die Mitglieder abgezogen hat. Die könnten dann nach der Neuregelung schalten und walten wie sie wollen ohne auch nur noch die kleinste Konkurrenz fürchten zu müssen. Und dann kommt noch erschwerend hinzu, dass gerade die missliebigen Spartengewerkschaften dann eventuell gerade die sind, die die meisten Leute vertreten.
Rechtlich kann man aus meiner Sicht der Sache nicht beikommen ohne mehr zu schaden als zu nutzen. Vielmehr müssten eben die Gewerkschaftsmitglieder selbst sehen, dass ihre Reputation hochgradig in Gefahr ist und dürfen ihrem Chef eben kein MAndat von fast 100% Zustimmung zu irrsinnigen Streikmaßnahmen geben. Denn bei der GDL Bahnsache geht es nämlich nach wie vor nicht unbedingt noch hauptsächlich um die Löhne sondern um die Machtfrage ob die GDL nicht nur für die Lokführer sondern auch für das restliche Personal verhandeln darf, wo sie in den Gefilden der EVG wildern.
Dazu nur eine kleine Anmerkung noch am Rande: Dieses ganze Problem hätten wir ohne Privatisierung gar nicht. Einer der wichtigeren Gründe für einen Staat einen Apparat von Beamten vorzuhalten ist die volle Verfügbarkeit über diesen. Er erhält ein privilegiertes Dienstverhältnis muss dem Staat aber eben jeder Zeit zur Verfügung stehen. Entsprechend haben Beamte keinerlei Streikrecht. Hätten wir noch eine Bundesbahn bräuchten wir jetzt über so etwas gar nicht erst sprechen. Aus der gleichen Quelle schöpft sich nämlich auch meine Überzeugung das der Staat um Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, jedwede kritische Infrastruktur selbst vorhalten und betreiben sollte.