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Thema: [Diskussion]Geistiges Eigentum- Wo fängt Diebstahl an?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Zakkie Beitrag anzeigen
    Darum habe ich Ringlord auch den Vorschlag gemacht, dass wir Herrn Döhla von Square Enix Deutschland fragen, wie man in solchen Fällen vorgehen würde oder ob ihnen das alles egal ist und man ihren Content weiterhin benutzen darf, sprich "Fanservice". Die Reaktionen dazu hast du ja bereits gelesen.
    Dafür braucht man keine weitere Person. Schreib doch selber eine Mail an den Herren

  2. #2
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Dafür braucht man keine weitere Person. Schreib doch selber eine Mail an den Herren
    Das werde ich aus Prinzip nicht tun. Auf eine Frage folgt meist immer die Nächste.
    Zudem bietet sich ja alternativ auch an, dass jemand mit Erfahrung im Recht sich für das Atelier verbürgert und es vertritt bei auftretenden Rechtsproblemen per Mail, Telefon, etc..
    Würdest du das eventuell machen? Mal direkt, indirekt und natürlich auch listig, dich Whiz-zarD, zu der Situation (typo) der Admins gefragt.

    Geändert von Zakkie (11.02.2014 um 12:56 Uhr)

  3. #3
    @ Bex:

    Das 2k RTP ist damals auch von Don Miguel aus dem Japanischen ins Englische übersetzt worden (also die Bezeichnung der Dateien) und somit für die westliche Welt lokalisiert worden , wie schon beim Maker ohne Einwilligung von Ascii/Enterbrain, demnach also mMn. illegal.


    Geändert von Makoto Atava (11.02.2014 um 13:04 Uhr)

  4. #4
    Zitat Zitat von Zakkie Beitrag anzeigen
    Mal direkt, indirekt und natürlich auch listig, dich Whiz-zarD, zu der Situation (typo) der Admins gefragt.
    Auch wenn ich mich als Softwareentwickler etwas mit dem Urhebergesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz auskenne, darf ich nicht bei Rechtsproblemen helfen, da ich kein Jura-Studium absolviert habe und auch keine Lizenz dafür besitze, und wenn dem so wäre müsste ich eine Gebühr dafür verlangen.

  5. #5
    Zitat Zitat von Whiz-zarD Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich mich als Softwareentwickler etwas mit dem Urhebergesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz auskenne, darf ich nicht bei Rechtsproblemen helfen, da ich kein Jura-Studium absolviert habe und auch keine Lizenz dafür besitze, und wenn dem so wäre müsste ich eine Gebühr dafür verlangen.
    Das war nicht meine Frage, aber ich hab's rausgelesen. Kein Problem damit.

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