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Thema: Berufsausbildungsbeihilfe = Farce?

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  1. #20
    Weil oben jemand von Sozialamt redete - das ist natürlich falsch. Wie Mordechaj und die andern schon gesagt haben: Da wäre allenfalls das Arbeitsamt zuständig, die sollen ja Jobs vermitteln und dafür sorgen, dass die jungen Leute sich auch qualifizieren und Ausbildungen machen. Sozialamt wäre zuständig, wenn jemand gar nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten(die Leute beantragen dann auch Sozialhilfe, wenn sie nicht arbeiten können, kein Arbeitslosengeld).

    Und beim ALG 2 sind natürlich nicht nur Lebensmittelkosten drin. Kultur, etc. ist da auch mit drin und der Strom(!) muss auch daraus bezahlt werden. Was zusätzlich übernommen wird zu dem Regelsatz(bei alleinstehenden Erwachsenen 374 Euro) sind Miete und Heizkosten für angemessene Wohnung. Selbst wenn man mit Strom heizt werden die da vermutlich prüfen, was genau auf Heizkosten entfällt. Wer viel Strom für PCs, usw. verbraucht muss den natürlich selber zahlen und der übliche Haushaltskram ist da auch in dem Regelsatz mit drin.

    150 Euro für nur Lebensmittel könnte doch gut reichen. Für 5 Euro pro Tag kann man für 1-2 Euro sich was zum Trinken holen(große 1,5 Liter-Flsachen) - da sind 1-2 Euro sogar noch viel. Und für 2-3 Euro... man muss es halt auf die Woche rechnen... kriegt man schon Brot und Wurst und viel große warme Gerichte kann man halt nicht bereiten, aber verhungern tut man sicher nicht. Jeden Tag Döner - was eigentlich billig ist, wenn man gut Geld verdient - ist halt da schon nicht mehr.

    Problematisch wird es, wenn du bei den 150 die du nur noch übrig hast dann tatsächlich noch oft und viel andere Sachen zahlen musst(Fahrtkosten, Reperaturen, Kleidung) usw. Da kann man zwar auch sparen, aber sicher nur begrenzt.

    Vater muss wohl verklagt werden. Wenn er zu viel verdient und die vom BAB das bestätigen, dann haben die ja sicher einen Bedarf ausgerechnet den du hast und da kann man sehen, wie viel davon du tatsächlich hast - Rest müsste dann der Vater zahlen und verklagt werden. Mutter eventuell muss auch alles offenlegen, auch wenn sie kein Geld hat - weil das Gericht vermutlich alles sehen will(weil wenn sie was hätte müsste sie ja auch was übernehmen, damit Vater entlastet ist). Genauso mit Kindergeld. Das kriegt Vater und muss er dir geben, wenn nicht klagen oder an sich selber auszahlen lassen geht glaub auch in solchen "Spezialfällen". Wird natürlich glaube ich auf den Unterhalt angerechnet. Also Vater müsste dann weniger vom eigenen Geld zahlen. War früher so bei meinen Eltern, als ich noch zur Schule ging und die sich scheiden liessen und Mutter keine Arbeit hatte wurde beim Vater voll das Kindergeld angerechnet(normal zu 50/50) da mutter kein Geld zahlen konnte und wir auch bei ihr wohnten und Vater unterhalt zahlte, damit es bei ihm angerechnet wird und er weniger zahlen muss(auch wenn die Mutter das Kindergeld kassiert, aber so berechnet als bekäme er es).

    Das alles nur natürlich für Leute unter 25. Ab 25 ist sowieso alles komplizierter, wenn man da noch mal irgendwie ne Ausbildung anfangen will.

    Edit: Gerade sehe ich, dass über 25. Da brauchst du sicher eine professionellere Beratung. Ab 25 wirds halt problematisch. Eltern könnten schon meinen, dass sie nicht mehr für Unterhalt zuständig sind. Normalerweise ist man da ja schon lange fertig mit Ausbildung und die können sich sicher irgendwie rausreden, dass man nicht irgendwie zielstrebig was verfolgt hat. Da kann es dann sogar passieren, dass die vielleicht gar nichts mehr zahlen müssen. Und es auch sonstwoher nix mehr gibt und die sagen, dass man einfach so ungelernt arbeiten soll und Pech gehabt hat. Wie genau das aussieht muss jemand sagen, der sich professionell täglich mit sowas beschäftigt, da es sicher sehr viel komplizierter ist.

    Geändert von Luthandorius2 (02.08.2012 um 19:39 Uhr)

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