Weuze kann man mit keinen Schlägen besser bestrafen, das müsstest du doch eigentlich wissen
Wir sind hier nicht bei wünsch-dir-was
Wie ist doch gleich die deutsche Rechtsprechung? Das Strafmaß des Täters und/oder der Mittäter ist genauso hoch anzusetzen wie das des Auftraggebers }
Ich auch nicht }Aus dem Newbee-Schutz bist du schon lange raus
Es ist verblüffend, wie lange und einprägsam diese Geschichte noch in eurer Erinnerung geblieben istDabei habe ich nur das Feeling aufgegriffen, welches aufkommt, wenn man sich mit einer Vivec-Wache anlegt: Totale Zerstörung
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