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Thema: KOTT #10 - Dieser Thread wurde vom bayerischen Amtsgericht beschlagnahmt!

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  1. #1
    Ich hab mal ne Frage zu Gears of War.

    Ich hatte eigentlich vor, mir Gears of War 1 + 2 aus Österreich zu importieren, aber jetzt sieht es so aus, als ob es dazu nicht mehr kommen würde, da meine Mutter das nicht machen will, da es laut ihr strafbar ist.
    Ich selbst weiß es allerdings nicht so recht. Die beiden Titel sind in Deutschland indiziert, heißt das jetzt, dass nur der Verkauf und das Werben dafür hierzulande verboten ist oder auch der Import und Besitz unter Strafe steht?
    Wäre sehr toll, wenn mir jemand mal was dazu sagen könnte, wenn möglich bitte mit einer seriösen Seite, die das belegt...

  2. #2
    Zitat Zitat von Sammy Beitrag anzeigen
    Ich hab mal ne Frage zu Gears of War.

    Ich hatte eigentlich vor, mir Gears of War 1 + 2 aus Österreich zu importieren, aber jetzt sieht es so aus, als ob es dazu nicht mehr kommen würde, da meine Mutter das nicht machen will, da es laut ihr strafbar ist.
    Ich selbst weiß es allerdings nicht so recht. Die beiden Titel sind in Deutschland indiziert, heißt das jetzt, dass nur der Verkauf und das Werben dafür hierzulande verboten ist oder auch der Import und Besitz unter Strafe steht?
    Wäre sehr toll, wenn mir jemand mal was dazu sagen könnte, wenn möglich bitte mit einer seriösen Seite, die das belegt...
    Wieso deine Mutter? Noch Minderjährig?

    Kenn mich mit deutschen Gesetze zwar nicht aus, aber ich denke der Besitz von Indizierten Sachen ist nicht strafbar. Sonst würde Luxray ja längst ins Gefängnis wandern

  3. #3
    Zitat Zitat von quo Beitrag anzeigen
    Wieso deine Mutter? Noch Minderjährig?

    Kenn mich mit deutschen Gesetze zwar nicht aus, aber ich denke der Besitz von Indizierten Sachen ist nicht strafbar. Sonst würde Luxray ja längst ins Gefängnis wandern
    Ja, ich werd erst im April 18... ^^

    Dass der Besitz nicht strafbar ist, hab ich mir eigentlich von Anfang an gedacht, aber worum es mir besonders geht, ist halt der Import.

  4. #4
    Zitat Zitat von Sammy Beitrag anzeigen
    Dass der Besitz nicht strafbar ist, hab ich mir eigentlich von Anfang an gedacht, aber worum es mir besonders geht, ist halt der Import.
    Weder der Besitz noch der Import auf Österreich von Indizierten Spielen sit strafbar. Österreich gehört zur EU also umgehst du nichtmal den Zoll dabei.
    Weis aber gerade nicht wie es mit beschlagnahmten Spielen aussieht.

    EDIT: Rush war schneller. Wobei der Aspekt den er anspricht natürlich stimmt. Deine Mutter dürfte dir das Spiel nicht überlassen. Aber das hat mit dem Import an sich nichst zutun.

    Gruß Kayano

    Geändert von Kayano (02.12.2008 um 16:22 Uhr)

  5. #5
    Da es deine Mutter für dich machen müsste, schätz ich ma du bist eh nicht 18 und damit sind Index Titel für dich nichts

    Zum rechtlichen: Wikipedia hilft:

    Zitat Zitat
    Indizierte Medien dürfen Kindern und Jugendlichen weder verkauft noch überlassen oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Sie dürfen nicht mehr beworben werden und nicht im Versandhandel vertrieben werden, es sei denn, es werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass der Kunde mindestens 18 Jahre alt ist. Indizierte Videofilme und Computerspiele dürfen in Geschäften angeboten werden, sie dürfen Kindern und Jugendlichen aber nicht frei zugänglich sein.
    Das ist im Prinzip alles wichtige. Besitz ist natürlich nicht strafbar, ist er ja nichtmal bei beschlagnahmten Titeln

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