Btw. was bedeutet das: "Rückmeldung (für das Folgesemester bis zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters) bis 19.07. für das Wintersemester 2008/09. Für die Rückmeldung erhält jeder Studierende vor Beginn der Rückmeldefristen eine Rückmeldeaufforderung zugesandt. Diese enthält Hinweise über das Rückmeldeverfahren sowie zu den vorzulegenden Unterlagen. Das Nichterhalten der Aufforderung befreit nicht von der Pflicht zur Rückmeldung innerhalb der genannten Rückmeldefrist."
Betrifft mich das in irgendeiner Weise? Weil der 19. ja schon bald ist

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