Zitat Zitat von zuffel Beitrag anzeigen
Btw. was bedeutet das: "Rückmeldung (für das Folgesemester bis zum Ende der Vorlesungszeit des Vorsemesters) bis 19.07. für das Wintersemester 2008/09. Für die Rückmeldung erhält jeder Studierende vor Beginn der Rückmeldefristen eine Rückmeldeaufforderung zugesandt. Diese enthält Hinweise über das Rückmeldeverfahren sowie zu den vorzulegenden Unterlagen. Das Nichterhalten der Aufforderung befreit nicht von der Pflicht zur Rückmeldung innerhalb der genannten Rückmeldefrist."

Betrifft mich das in irgendeiner Weise? Weil der 19. ja schon bald ist
Neiiiiiin, rückmelden tun sich die, die schon eingeschrieben sind. Man meldet sich quasi für das kommende Semester "zurück", dass man noch artig teilnehmen wird am Studium etc.
Eigentlich unspektakulär, muss aber immer fristgerecht gemacht werden :/ (dafür hat die FU damals trotzdem wochenlang gebraucht, um die neuen Studienausweise/Studienbescheinigungen zu versenden).

Betrifft Dich dann also frühestens zum Sommersemester 09

Zitat Zitat
Nein, leider nicht. Weder die FU noch die HU melden sich in solch einem Falle.
Hä? Nicht wahr oder? Also die FernU macht das ordentlich