Zitat:
Zitat von
Ineluki
Das mag ggf aufs Urheberrecht zutreffen (im Gegensatz zum Copyright), aber dann waeren da noch Lizenzrechtliche Dinge und auslaendische Gesetzesregelungen zu beachten. Nur weil wir in DE sind, gelten nicht automatisch die Gesetze aus DE, wenn man sich an auslaendischen Resourcen bedient. Und nur weil Don das RTP zusammengestellt hat und du damit meinst, keinen direkten Lizenzvertrag mit EB geschlossen zu haben, heisst noch lange nicht, dass du deswegen keine Probleme mit EB bekommen kannst. Du musst den Lizenzvertrag nicht einmal sehen, um ihn ggf stillschweigend zu akzeptieren, es reicht, die Resourcen zu besitzen, damit du an den Lizenzvertrag gebunden bist. Wie du schon sagst, das Thema ist sehr kompliziert.
Doch wir sind in DE und da gelten die Gesetze aus DE. Es gibt auch sowas wie internationale Abkommen indenen zb Terroristen, schwere Straftäter etc. ans jeweilige Land ausgeliefert werden, aber diesen Fall haben wir hier nicht. :) Man kann von mir als Nutzer nicht erwarten das ich jede Lizenz zur den Grafiken etc. kenne, zudem ist sie in japanisch. Ich kann kein japanisch, also verstehe ich sie nicht. Pech für den Lizenzgeber. Und die vom Don...das ist seine Lizenz:
Code:
RTP English
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You just installed default Fonts, GFX, Sounds for RPG Maker 2000. Now you could play other RM2000 games or create your own (If you have got RPG Maker 2000).
You could read more about RPG Maker 2000 at my page:
http://rpgmaker.chat.ru
Don Miguel
Das versteh ich und das wird so akzeptiert.^^
Zitat:
Und zum Thema, EB kuemmert sich nicht drum, da es kostenlose Resourcen sind : RPGA wurde ja von der Rechtsabteilung von EB angeschrieben, dass sie gegen die Seite Forderungen in Hoehe von bis zu 30.000 Euro erheben wuerden, weil sie das XP RTP zum Download angeboten haben, was es ja ebenfalls kostenlos auf der Internetseite von EB zum Download gibt. Zum Glueck hatten die sich vorher von EB die Erlaubnis eingeholt (was die Rechtsabteilung nicht wusste), weshalb der zu Zahlende Betrag deutlich reduziert werden konnte.
Ich würde nicht einen einzigen Cent dafür zahlen. Sie haben eine schriftliche Erlaubnis oder? Und nur weil eine Rechtsabteilung einem eine böse Mahnung mit Betrag X zeigt, heißt das noch lange nicht das diese rechtskräftig ist. Mal abgesehen davon...völlig überzogener Betrag... O_o
@Das O
Zitat:
Interssanterweise übersetzen sowohl Google als auch Yahoo das Wort "Urheberrecht" ins Englische als "Copyright". Den Smilie spar' ich mir hier mal. Ich bin schließlich weder zertifizierter Übersetzer, noch Experte für Internationales Recht. Zum Lizenzvertrag hat Ineluki ja schon was gesagt, dem ich mich anschließe..
Ich glaube mich zu erinnern das es im englischen gar kein Urheberrecht gibt und was dem am nächsten kommt wäre das Nutzungsrecht wenn du so willst. In Amerika zählt nicht wer es erfunden hat, sondern wer die Lizenz bzw. das Patent hat. Man kann ein Copyright auch verkaufen, in DE bleibst du automatisch Urheber, kannst es nicht abtreten, du kannst aber die Nutzungsrechte verkaufen.
Zitat:
1. Die Sounds sind kein kostenloses Beiwerk, sondern Bestandteil des Gesamtpaketes RTP, an dem EB die Rechte hat.
Ähm, doch? Das RTP ist ein kostenloses Beiwerk des Makers.
Zitat:
2. Das Urheberrecht bezieht sich sehr wohl auch auf Sounds, insbesondere wenn diese Teil eines Gesamtpaketes sind.
Kannst du mir im Urheberrecht die Stelle zeigen in denen Sounds als geschützt deklariert werden? Weiter oben im Spoiler zb...
Zitat:
Ich will es mal mit dem Deckel einer Parfümflasche vergleichen: Der hat für sich allein zwar gar keine Funktion, aber wenn du ihn einfach so kopierst und auf 'ne andere Flasche schraubst, und die dann öffentlich anbietest, wirst du möglicherweise auch einen Urheberrechtsstreit am Hals haben.
Schlechter Vergleich. Beim Parfüm sind sowohl Inhalt als auch Design der Flasche geschützt.
Zitat:
Falsch. Allerdings habe ich nicht die Zeit, Heise und/oder andere Archive nach geeigneten Präzedenzfällen zu durchsuchen. Davon abgesehen, könnte man sogar den Preis der gesamten RPG-Maker-Pakete, in denen diese Sounds Verwendung finden, als Streitwert ansetzen.
Falscher. Ein Streitwert bezieht sich auf einen finanziellen Schaden. Hier gibt es keinen.
Zitat:
Wieso Geld investieren? Die Rechtsabteilung von EB braucht nur mal ein kurzes Sommerloch, um sich die Zeit auch mal mit sowas zu vertreiben. Rechtsabteilungen großer Konzerne kommen manchmal auf die seltsamsten Ideen - und sind mit denen sogar oft noch erfolgreich. Ich erinnere nur an den Fall Microsoft vs. Mick Rowe. Meine Güte, der Mann heißt nun mal so, warum soll er seine selbst geschriebene Software nicht unter seinem Namen verkaufen dürfen? Egal. Microsoft hat's durchgesetzt, und MIck Rowe Soft heißt jetzt anders.
Verdrehung der Tatsachen...Mike Rowe war von Anfang an im Recht und Microsoft hat ihm Geld geboten damit er seine Domain an Microsoft verkauft. Das hat er letztendlich getan...für viele tausend Dollars.
Zitat:
So oder so, du willst nicht nur einen Teil eines rechtlich geschützten Software-Paketes in eigenen Projekten verwenden, (lies mal diverse EULAs), und diese dann anbieten, du willst auch noch behaupten, das sei legal.
Das Donsche Softwarepaket was ich verwende hat keine Lizenz. s.o. :)