Stimmt nicht. Wenn ich dein Auto klaue und es an einen dritten weiterverkaufe, der nicht weiß, dass es sich um Diebesgut handelt, mit mir nen ordentlich Kaufvertrag macht (also Geld oder Gegenwert gegen Auto), dann fällt das im Gesetz unter Gutgläubigen kauf. Der Käufer darf die Ware behalten, niemand hat das Recht es ihm wieder wegzunehmen, da dieser es ehrlich erworben hat.Zitat
Der bestohlene hat dann lediglich noch den Anspruch von dem Dieb den Gegenwert oder das Geld, was er für den Verkauf bekommen hat zu erhalten.
Tja .. so ist die Rechtslage.