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Krieger
Wahrscheinlich passiert es jedem Arbeitnehmer mal daß er sich ungerecht behandelt fühlt. Aber das gehört zum Arbeitsleben leider dazu. Ich denke nicht daß es einen Job gibt wo immer alles 100%ig glatt läuft.
Aber bei Ausbeutung hört es sich natürlich auf. Man muß sich nicht alles gefallen lassen, bestimmt nicht. Auf Mißstände kann man hinweisen, in vielen Firmen gibt es Ansprechpersonen für sowas. Natürlich sollte man das mit dem nötigen Feingefühl machen und nicht grade dann wenn einem grade der Kragen platzt 
Was ich schlimm finde ist wenn man keine richtige Einschlulung bekommt und trotzdem von einem erwartet wird daß man alles kann. Ich kenn das leider auch, aber wenn ich dann vorgehalten bekommen habe, daß ich etwas falsch gemacht habe, hab ich mich natürlich gerechtfertigt.
Grundsätzlich ist aber zu sagen daß man froh sein sollte Arbeit zu haben und man sich mit gewissen Dingen halt einfach arrangieren muß (solange es keine Ausbeutung oder Mobbing ist).
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Drachentöter
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Frau SupSek Dü
Nur um mal kurz auf die Mittagspausenerklärung einzugehen:
Laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht das folgendermaßen aus:
§ 4
Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Sprich, bei einer regulären Arbeits(uhr)zeit von 6:00 bis 17:00 Uhr (abzüglich der Ruhepause übrigens, die zählt nicht als Arbeitszeit) entspricht dies einer Arbeitszeit von 8,25 Stunden und damit sind 45 Minuten völlig legitim.
Aber ich würde Deinem Chef bei der Gelegenheit mal § 3 ArbZG vorhalten:
§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden
Jetzt müsste man allerdings prüfen, ob Du als Angestellter/Arbeiter im Sinne des ArbZG gilst (kenne ja Deinen Arbeitsvertrag nicht), ob ihr eine bestimmte Tarifvereinbarung habt etc. etc.
Leider sind unsere lieben Gesetze so unglaublich vielfältig interpretierbar, da erlebe ich auf Arbeit manchmal witzige 'Schlachten' um Auslegungen (wenn jemand je dachte, Sekundärliteratur im Deutsch-Unterrischt wäre schrecklich, der sollte sich mal die juristische ansehen o.O).
Na ja, nur mal als kurzer Einwurf.
Ich denke, wenn es gar nicht mehr geht und Du die Möglichkeit hast, woanders zu arbeiten oder (weil Eltern oder sonstige Umstände Dir zuspielen), Du auch einfach so da erstmal raus kannst, würde ich das machen.
Für mich hört sich das nach großer Ausbeute an! Und für einen sicheren Job kann man sich viel zumuten, man muss sich nicht alles zumuten.
(Was nicht heißt, dass man sofort die Segel streichen sollte, sofern einem etwas kleines nicht passt. Na ja, jetzt führ ich das ganze doch zu weit aus, glaube ich...)
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Drachentöter
thx @ Virginie
Aber wegen 3 Monate "Aushilfsjob" mach ich mir da jetzt nicht so einen Streß^^
Zumal die neue Abteilung wirklich genial ist von der Arbeitsatmosphäre her 
Und ja, ich kenne dieses Paragraphengewussel ein bischen aus meinem Gemeinschaftskunde Leistungskurs ^^
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