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  1. #9
    Zitat Zitat
    Ich bitte euch, mich jetzt hier mal aus diesem streit rauszulassen. Zitiert ruhig, aber ich habe kein interesse mehr, mir hier ein wortgefecht mit rübe oder sonst wem anzufangen.
    Pff, und sowas schimpft sich reif und erwachsen. Äusserst schwach...
    Zitat Zitat
    Handyschulden? "nur" 8% der schulden der jugendlichen sind von handys....
    Das ändert nichts daran, dass sich die Kinder von heute schneller verschulden. Handyschulden sind ein Exempel.
    Zitat Zitat
    Und die begründung "weils halt spaß macht" ist wohl die simpelste und richtigste begründung die hier geäussert wird
    Es ist die simpelste und dümmste Begründung, weil sie nicht vorausschauend ist, aber um das zu begreifen, fehlt dir in der Tat die geistige Reife.
    Zitat Zitat
    Nicht alle, BEI WEITEM NICHT.... nur mal ne frage, wie viele arbeitslose gibt es in deutschland?
    10%, zum grössten Teil selbstverschuldet, weil man Grundlöhne eingeführt hat. Aber wieviele von diesen Arbeitslosen sind denn auch gleich ungewollte Eltern? Alle? Hoffe den Mist kannst du auch beweisen. Wenn man im Nachhinein Arbeitslos wird, tja, Schicksal, sowas kann passieren. Aber die Leute gehören nicht zu unserem Thema.
    Zitat Zitat
    BITTE ALLE POSTS LESEN ich hjatte mich verschrieben, meinte 4. klasse grundschule
    Dann lies gefälligst, was du schreibst. Deine Unzulänglichkeit ist nicht mein Problem wenn du nachher das hier aufführst:
    Zitat Zitat
    Wenn das schon im Kindergarten vernünftig unterrichtet werden würde, da es ja eine der wichtigsten sachen im leben ist (im sinne von neues leben schaffen, vermehrung, forpflanzung, wie auch immer man das nennen will) wäre das kein problem
    Und sowas glaubt erwachsen zu sein, wenn es nicht mal das schreiben kann, was es meint.
    Aufklärungsuntericht ist ab etwa 14 tauglich, weil es da interessant wird.
    Zitat Zitat
    s.o.....
    Dumm nur, das Darlehen trotzdem möglich sind... wenn man erwachsen ist. Die rechtlichen Möglichkeiten von Kindern sind beschränkt.
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    mein bruder der n 86er ist hängt ziemlich hinterher, nur mal so
    Nach wessen Einschätzung? Deiner? Das ich nicht lache...
    Zitat Zitat
    Aber bitte kritisiere nicht nur meine argumente, sondern finde bitte mal EIN EINZIGES NICHT negativ kritisierbares Argument
    Nur weil du zu naiv und zu jung bist, die Tragweite meiner Argumente nachzuvollziehen, musst du hier nicht gleich rumheulen. De facto sind meine Argumente nicht von der Hand zu weisen, während deine einfach nur idealistischer Blödsinn sind, die sich nicht um Konsequenzen scheren. Deshalb bist du auch zu jung.
    Zitat Zitat
    Hmm, damals als ich Rechtslehre hatte, haben wir die Urteilsfähigkeit, die in Art.16 beschrieben wird, so aufgefasst, dass geistig gesunde Kinder ungefähr ab dem 7. Lebensjahr urteilsfähig sind.
    Das ändert erstens nichts an der Handlungsfähigkeit (und somit an dem Umstand, dass Kinder keine Verpflichtungen eingehen können) und zweitens verweise ich auf den BGE 131 III 553, worin folgendes festgehalten ist
    Zitat Zitat
    (...) von der kinderpsychologischen Erkenntnis, dass formallogische
    Denkoperationen erst ab ungefähr elf bis dreizehn Jahren möglich sind und
    auch die sprachliche Differenzierungs- und Abstraktionsfähigkeit erst ab
    ungefähr diesem Alter entwickelt ist(...)
    . Nach Praxis des Bundesgerichts gilt also ein Kind nicht umbedingt ab 7 zur Gruppe der Urteilsfähigen. Die Kindsanhörung wird anderst geregelt.
    Geändert von Rübe (05.03.2006 um 14:53 Uhr)

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