Dann kann man die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht belangen. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch, keine Ahnung, ob sie das schon verändert haben.Zitat von Takuya
Dann kann man die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht belangen. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch, keine Ahnung, ob sie das schon verändert haben.Zitat von Takuya
Argh, ich hoffe das hat sich verändert >>Zitat von Virgile
Finde das das Unsinn ist oO.Unter 14 jährige haben das selbe recht, sich sexuell zu betätigen, wie "erwachsene(in vielen fällen passt eher "Ausgewachsene", da viele Erwachsene nicht wirklich so handeln, als wenn se das wären", finde ich.. wenn das bei unter 11 jährigen wäre, wäre das noch vertretbar, aber hey, die haben doch eh noch keine ahnung und (zumindest der junge) ist meist noch nicht geschlechtsfähig, da is da doch nichts weiter schlimm ôo das gesetzt wäre wirklich altmodisch und .... .... ist halt schwachsinn.... Vorallem wenn sie aufgeklärt sind, was bei mir schon seit dem 6ten lebensjahr der fall ist...