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  1. #1
    Meine Schwester hatte ihr erstes Mal mit 12. In dem Alter hab ich noch mit Barbies gespielt. o_ô" Ich weiß nicht, für mich wäre das de facto viel zu früh gewesen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in dem Altern auch schon so viel Spaß am Sex haben kann.

    Ich finde eher, dass man sich damit selber seine Kindheit nur unnötig verkürzt. In dem Alter hab ich an sowas noch gar keine Gedanken verschwendet, hätte auch gar nicht in mein Weltbild gepasst. In dem Alter will ich lieber Spaß mit Freunden haben und mir nicht Gedanken über Sex, Verhütung, etc. machen. (obwohl Verhütung da wohl nicht so das Thema war...)
    Gegen den 17 Jahre alten Vater wird jetzt jedenfalls rechtlich vorgegangen, da Sex mit Personen unter 14 ja eine Straftat ist. Nicht schlecht, Vater und verfahren. Für sowas kann man von 6 Monaten bis zu 10 Jahren sitzen. Na Prost.

  2. #2
    Zitat Zitat von Narkomanie
    Meine Schwester hatte ihr erstes Mal mit 12. In dem Alter hab ich noch mit Barbies gespielt. o_ô" Ich weiß nicht, für mich wäre das de facto viel zu früh gewesen und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man in dem Altern auch schon so viel Spaß am Sex haben kann.
    Nun, das ist ABSOLUT falsch.
    1. Physikalisch: Nerven sind vergleichsweise gut genug aufgebaut um genau so viel oder fast genau so viel spaß daran zu haben
    2. Physisch ist das bei jedem menschen verschieden... Ich persönlich glaube nicht, das ich vom spaß haben alzuweit im schatten eines erwachsenen stehe ôo


    Zitat Zitat
    Ich finde eher, dass man sich damit selber seine Kindheit nur unnötig verkürzt. In dem Alter hab ich an sowas noch gar keine Gedanken verschwendet, hätte auch gar nicht in mein Weltbild gepasst. In dem Alter will ich lieber Spaß mit Freunden haben und mir nicht Gedanken über Sex, Verhütung, etc. machen. (obwohl Verhütung da wohl nicht so das Thema war...)
    1. Hier redest du über DICH . Nicht da ich da irgendein problem mit habe, aber es gibt sicherlich viele, die das anderes sehen : ).
    Und man kann auch, wenn man (regelmässig) sex hat, spaß mit freunden haben...
    Zitat Zitat
    Gegen den 17 Jahre alten Vater wird jetzt jedenfalls rechtlich vorgegangen, da Sex mit Personen unter 14 ja eine Straftat ist. Nicht schlecht, Vater und verfahren. Für sowas kann man von 6 Monaten bis zu 10 Jahren sitzen. Na Prost.
    Das mit sex mit personen unter 14 verboten ist, ist nicht ganz korrekt.
    Ist das mädchen/der junge, oder besser gesagt die unter 14 jährige damit absolut einverstanden, gibts afaik keine probleme.... ausnahme ist hier verführung minderjähriger (+18 mit -18 oder -14.....)

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  3. #3
    Zitat Zitat von Takuya
    Das mit sex mit personen unter 14 verboten ist, ist nicht ganz korrekt.
    Ist das mädchen/der junge, oder besser gesagt die unter 14 jährige damit absolut einverstanden, gibts afaik keine probleme.... ausnahme ist hier verführung minderjähriger (+18 mit -18 oder -14.....)
    Äh? Schon mal ins Gesetzbuch geguckt? Sexuelle Taten mit Personen unter 14 Jahren sind definitiv untersagt.

  4. #4
    Zitat Zitat von Virgile
    Äh? Schon mal ins Gesetzbuch geguckt? Sexuelle Taten mit Personen unter 14 Jahren sind definitiv untersagt.
    Echt? oO
    Oh, dann entschuldigung ôo
    Auf der seite auf der ich nachgeguckt habe, stand das so >>"
    Ziehe dann ma hiermit diese aussage zurück.... Aber es ist doch nicht strafbar, wenn 2 unter 14jährige dies tun, oder ein/e 13jährige/r mit einer/einem 14jährigen den beischlaf vollzieht...?

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  5. #5
    Zitat Zitat von Takuya
    Echt? oO
    Oh, dann entschuldigung ôo
    Auf der seite auf der ich nachgeguckt habe, stand das so >>"
    Ziehe dann ma hiermit diese aussage zurück.... Aber es ist doch nicht strafbar, wenn 2 unter 14jährige dies tun, oder ein/e 13jährige/r mit einer/einem 14jährigen den beischlaf vollzieht...?
    Dann kann man die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht belangen. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch, keine Ahnung, ob sie das schon verändert haben.

  6. #6
    Zitat Zitat von Virgile
    Dann kann man die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht belangen. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch, keine Ahnung, ob sie das schon verändert haben.
    Argh, ich hoffe das hat sich verändert >>
    Finde das das Unsinn ist oO.Unter 14 jährige haben das selbe recht, sich sexuell zu betätigen, wie "erwachsene(in vielen fällen passt eher "Ausgewachsene", da viele Erwachsene nicht wirklich so handeln, als wenn se das wären ", finde ich.. wenn das bei unter 11 jährigen wäre, wäre das noch vertretbar, aber hey, die haben doch eh noch keine ahnung und (zumindest der junge) ist meist noch nicht geschlechtsfähig, da is da doch nichts weiter schlimm ôo das gesetzt wäre wirklich altmodisch und .... .... ist halt schwachsinn.... Vorallem wenn sie aufgeklärt sind, was bei mir schon seit dem 6ten lebensjahr der fall ist...

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