Zitat von TheBiber
Hmm, damals als ich Rechtslehre hatte, haben wir die Urteilsfähigkeit, die in Art.16 beschrieben wird, so aufgefasst, dass geistig gesunde Kinder ungefähr ab dem 7. Lebensjahr urteilsfähig sind. Mit "Kindesalter" ist nicht ein konkretes Alter gemeint, bei deren Unterschreitung man als Kind gilt, sondern junge Kinder, welche noch nicht in der Lage sind, zu urteilen. Man sagt, dass man diese Fähigkeit ungefähr mit dem 7. Lebensjahr erlangt, weshalb ältere Kinder und auch Jugendliche als urteilsfähig gelten sollen laut diesem Artikel (zumindest, solange sie psychisch normal und nüchtern sind).
Deine Aussage, dass Urteilsfähigkeit Mündigkeit bedarf, steht übriggens nirgends und wäre zumindest nach unserer Auffassung nicht richtig. Handlungsfähigkeit bedarf Mündigkeit und Urteilsfähigkeit, doch sind letztere beiden nicht voneinander abhängig.
Dass Jugendliche nicht handlungsfähig sind, kommt einfach schlicht daher, weil sie nicht mündig sind.
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