Zitat Zitat von Takuya
Echt? oO
Oh, dann entschuldigung ôo
Auf der seite auf der ich nachgeguckt habe, stand das so >>"
Ziehe dann ma hiermit diese aussage zurück.... Aber es ist doch nicht strafbar, wenn 2 unter 14jährige dies tun, oder ein/e 13jährige/r mit einer/einem 14jährigen den beischlaf vollzieht...?
Dann kann man die Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht belangen. So war es zumindest vor ein paar Jahren noch, keine Ahnung, ob sie das schon verändert haben.