"Aber ich hab doch nur einen simplen Privatverkauf gemacht!" kannst du dann dem Finanzamt erzählen, wenn die mit nem Bußgeld vor deiner Tür sind.Zitat von V-King
![]()
Du erstellst und vertreibst ein Produkt mit der Absicht es zu verkaufen um Gewinn zu erwirtschaften, das ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit und muss in dem zuständigen Amt gemeldet werden. Und das bevor man den ersten Verkauf tätigt. Dabei ist es egal ob du nur 10 Stück verkaufst oder 1000.