Also ich weiß net, ob sichs genau so bei sowas verhält aber bei Domain-Namen gilt: Solange die Bestandteile des Namens allgemeine Wörter sind, darfst du haben, was du willst... also bei Domains wär das so, ein velsarbor.de könnte von einer Firma eingefordert werden, die sich auf den Namen "Velsarbor" eintragen lässt während ein sternenkindsaga.de nicht eingefordert werden könnte da es aus allgemeinen Wörtern (Sternen, Kind, Saga) besteht
aber keine Ahnung, ob sich das auch bei anderen Sachen wie Domains so verhält...
aber letztendlich, juckt niemand ^^
Wer willis scho wissen von den Filmemachern ^^