Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.Zitat
Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?
Ich zitiere nochmal:
Zitat
Himeya zum Beispiel - allerdings nur in der japanischen Version - und sie zu übersetzen ist wieder, na? Illegal.Zitat
Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.Zitat
Jeder der den RPG Maker in Deutschland nutzt ist ein Verbrecher, sei es nun da er ihn nicht gekauft hat (Ich z.B. habe _alle_ RPG Maker seit dem 2000der legal hier stehen), sei es weil er eine übersetzte Version nutzt, sei es weil er Rips und Midis nutzt. Es sind Verbrechen - Die Frage ist nur, wie man damit umgeht und, ob man das wirklich als Verbrechen ansieht; Juristisch stellt sich die Frage nicht.
Ich bin allerdings der Meinung, dass es wichtig für die Communities war, den RPG Maker wieder anzubieten.