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Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.
Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.

Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?

Ich zitiere nochmal:

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Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).

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Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol
Himeya zum Beispiel - allerdings nur in der japanischen Version - und sie zu übersetzen ist wieder, na? Illegal.


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Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?
Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.
Jeder der den RPG Maker in Deutschland nutzt ist ein Verbrecher, sei es nun da er ihn nicht gekauft hat (Ich z.B. habe _alle_ RPG Maker seit dem 2000der legal hier stehen), sei es weil er eine übersetzte Version nutzt, sei es weil er Rips und Midis nutzt. Es sind Verbrechen - Die Frage ist nur, wie man damit umgeht und, ob man das wirklich als Verbrechen ansieht; Juristisch stellt sich die Frage nicht.
Ich bin allerdings der Meinung, dass es wichtig für die Communities war, den RPG Maker wieder anzubieten.