Zitat Zitat von j.wiechers
Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.
Da muss ich GSandSDS aber Recht geben. Ein Verbrechen kann man es nicht bezeichnen. Es ist Vergehen, wofür man gesetzlich bestraft werden kann.
Code:
§ 106
Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.

Zitat Zitat von Kriegsseele
Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?