Seite 3 von 4 ErsteErste 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 41 bis 60 von 67

Thema: Der Maker wieder zum Download angeboten!!

  1. #41

    Users Awaiting Email Confirmation

    Verbrechen kann man 2-deutig sehen, einaml juristisch und menschlich sehen Juristisch gesehen ist ein Verbrechen eine Tat die gegen das gesetzliche Wohl und Leben eines oder mehrern Menschen geht, menschlich gesehen ist es etwas gegen das ein oder mehrere Menschen was gegen haben, so würde ich das zumindest sehen!

    PS:
    GSandSDS netter Avatar hat ähnlich keit mit meinem , obwohl deins wohl eher das original ist!

  2. #42
    Zitat Zitat
    Um mal klarzustellen in welcher Situation wir uns befinden: Trotz der Domain rpg-maker.com wurde ich nicht ein einziges mal von Enterbrain angeschrieben. Das einzige was es mal gab war die Sache mit der Umfrage, wo sich Enterbrain an Don Miguel gerichtet hat, den Enterbrain letztendlich auch nicht verklagt hat.
    Wie? Don Miguel wurde nicht verklagt? ich dachte er wäre verklagt worden und wolle deswegen nix mehr mit dem maker zu tun haben???

    Zitat Zitat
    Verbrechen kann man 2-deutig sehen, einaml juristisch und menschlich sehen Juristisch gesehen ist ein Verbrechen eine Tat die gegen das gesetzliche Wohl und Leben eines oder mehrern Menschen geht, menschlich gesehen ist es etwas gegen das ein oder mehrere Menschen was gegen haben, so würde ich das zumindest sehen!
    Ja natürlich kann man das so sehen, aber es geht hier darum, ob es juristisch ein verbrechen ist(Womit dieser Thread wieder Ähnlichkeiten mit den Threads hat, die normalerweise geclosed werden...)

    @GSandSDS: Wow, ich glaub´s net! Der große GSandSDS macht Doppelposts! *lol*

  3. #43
    Zitat Zitat von Ranarion
    Wie? Don Miguel wurde nicht verklagt? ich dachte er wäre verklagt worden und wolle deswegen nix mehr mit dem maker zu tun haben???

    Ja natürlich kann man das so sehen, aber es geht hier darum, ob es juristisch ein verbrechen ist(Womit dieser Thread wieder Ähnlichkeiten mit den Threads hat, die normalerweise geclosed werden...)

    @GSandSDS: Wow, ich glaub´s net! Der große GSandSDS macht Doppelposts! *lol*
    Soweit ich weiß ist es zumindest nie zu einem Urteil gekommen. Ärger hatte er mit Enterbrain sicherlich, aber soweit ich weiß war er auch der einzige. Nunja, Don Miguel lebt in Russland, daher war es vielleicht Enterbrain so schwer gefallen ihn richtig anzuklagen. Genau weiß ich das nicht. Am Ende hat man sich darauf geeinigt, dass er den RPG Maker runternimmt. Das hatte er dann auch getan und damit war die Sache erledigt.

  4. #44

    Users Awaiting Email Confirmation

    Nur mal so neben bei gefragt er hat ja auch mit dem RPG Maker 95+(hab sogar ein DBZ Spiel von ihm mit dem 95+) gearbeitet hatte er dafür eigentlich auch eine Übersetzung?

  5. #45
    man könnte doch eigentlich alles verbieten, oder?
    das inet, kazaa, cd brenner.......
    aber wie man sieht existiert alles noch ^^
    DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
    deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!

    den rpgm2k kriegst man übrigens ausm importhandel (juhu, da geh ich gleich mal hin )

    den gibts ja auch für PS2, hat den jmd???

  6. #46
    Zitat Zitat
    man könnte doch eigentlich alles verbieten, oder?
    Nicht wirklich...
    Zitat Zitat
    das inet
    Wieso?
    Zitat Zitat
    kazaa
    ist es bereits...
    Zitat Zitat
    cd brenner
    Naja, die sind ja zu nix illegalem gedacht(mehr oder weniger jedenfalls)
    Zitat Zitat
    aber wie man sieht existiert alles noch ^^
    stimmt
    Zitat Zitat
    DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
    Wenn du meinst...
    Zitat Zitat
    deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
    Was das auch immer mit einander zu tun hat...
    Zitat Zitat
    den rpgm2k kriegst man übrigens ausm importhandel
    Wäre ich nie drauf gekommen...
    Zitat Zitat
    (juhu, da geh ich gleich mal hin )
    Mach doch
    Zitat Zitat
    den gibts ja auch für PS2
    Welche Sprachen?
    Zitat Zitat
    hat den jmd???
    Ich nicht...

    Zitat Zitat
    Am Ende hat man sich darauf geeinigt, dass er den RPG Maker runternimmt.
    Wo runternimmt? Ich dachte der hätte Ärger bekommen, da er ihn übersetzt hat...

    Zitat Zitat
    Nur mal so neben bei gefragt er hat ja auch mit dem RPG Maker 95+(hab sogar ein DBZ Spiel von ihm mit dem 95+) gearbeitet hatte er dafür eigentlich auch eine Übersetzung?
    Meines Wissens nicht...

    Geändert von Ranarion (12.05.2005 um 20:50 Uhr)

  7. #47
    Zitat Zitat
    Wo runternimmt? Ich dachte der hätte Ärger bekommen, da er ihn übersetzt hat...
    Kaum. Aber selbst wenn, um diese Uebersetzung an die Oeffentlichkeit zu bringen musste er ihn per DL publizieren.

    Zitat Zitat
    DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
    deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
    Ja, diese Argumentation ist wirklich durchdacht.

  8. #48
    @Ranarion: kazaa ist ein Programm, mit dem man Bilder, Filme, Spiele und Musik aus dem Internet runterladen kann. Für einen monatliche Grundgebühr, steht die eine grosse Auswahl zu Verfügung, beliebter ist allerdings kazaa-lite, die kostenlose und illegale Version. Ich weiss zwar nicht, wie es in Deutschland ist, aber zumindest in der Schweiz kann man einen, solange man nichts hochladet, soviele Lieder runterladen wie man möchte ohne dass man Strafrechtlich verfolgt wird (man darf sie aber natürlich nicht, verkaufen).

    Ich kann die Seite wieder betreten...war wohl nur zeitweise

    Peace Ikarus

  9. #49

    Users Awaiting Email Confirmation

    In vielen Hinshichten will uns der Staat verarschen zum Beispiel fehl kalkulationen statt 25, 50 millionen(is ja nich viel!) oder diese sachse mit Mehrwertsteuer erhöhen und eine andere Steuer weg machen(wo is da der Sinn???), aber ich würde mal behaupten das wir noch ganz gut mit unserer Regierung dran sind! Naja die Arbeitslosenzahlen sprechen für sich und die Schulden sind nich grade niedrig aber wenn jemand meint es besser machen zu können soll er sich mal wählen lassen, es gibt noch viel schlimmeres, ich sag(schreib) nur Bush!

    @Ranarion
    Du kennst kein KaZaA? Naja is ja nich schlimm, aber das war vor ein paar Jahren noch die bekannteste Tauschbörse im I-Net! Aber das is ja vorbei seit der Staat(Spricht nicht gerade für ihn!) es verbietet!

  10. #50
    Zitat Zitat von Woody 49
    man könnte doch eigentlich alles verbieten, oder?
    das inet, kazaa, cd brenner.......
    Wie man bei Torrent z.B. sieht:
    Downloads sind nur für Studienzwecke, dürfen nicht für Illegale (sprich Raubkopien) Downloads verwendet werden.
    Die Seiten schert es einen Dreck, welchen Inhalt sie haben, da sie ja von diesem Leben.
    Wenn z.B. (eine scheinbar sehr beliebte Kategorie) XXX da ist, kann ja auch der normale "user" ein video von sich mit seinem partner haben?
    Dafür ist der Kram gedacht, oder z.B. für die Verbreitung von RPG-Maker Spielen (ohne den Maker).

    Zitat Zitat von Woody 49
    aber wie man sieht existiert alles noch ^^
    DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!!
    deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
    Nicht alles was die Onkelz sagen kann man so sehen wie es klingt, du hast die Botschaft nicht gescheckt.
    Es geht generell umd Korrupte, Mörder/Kinderschänder (daher z.B. das Lied: "wie kann das sein?").

    Zitat Zitat von Woody 49
    den rpgm2k kriegst man übrigens ausm importhandel (juhu, da geh ich gleich mal hin )
    Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol

    Zitat Zitat von Woody 49
    den gibts ja auch für PS2, hat den jmd???
    Für PS2, ist net der rm2k, ist ein anderer Maker.
    Auserdem kann man so zwei Maker nicht miteinander vergleichen.

    @Maker Online: Somit wächst du Community weiter... und bitte keine Spam fluten mehr... xD
    Ich finde die Idee nicht unbedingt schlecht, aber ob das auch Enterbrain egal sein wird?

    Dennis

  11. #51
    Zitat Zitat von j.wiechers
    Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.
    Da muss ich GSandSDS aber Recht geben. Ein Verbrechen kann man es nicht bezeichnen. Es ist Vergehen, wofür man gesetzlich bestraft werden kann.
    Code:
    § 106
    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.

    Zitat Zitat von Kriegsseele
    Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
    Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
    Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?

  12. #52
    Zitat Zitat
    Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
    Das Interessante ist, dass ich diese These nie aufgestellt hab.

    Zitat Zitat
    DER STAAT WILL UNS DOCH ALLE VERARSCHEN!!!!!!!! deshalb bin ich onkelz fan!!!!!!!!!!!!!
    Schau dir den Satz in ein paar Jahren noch mal an und du wirst darüber lachen.

  13. #53
    Zitat Zitat
    Zitat Zitat
    Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
    Das Interessante ist, dass ich diese These nie aufgestellt hab.
    Zitat Zitat
    Dieser Text ändert nichts an der Legalität des RPG Maker 2000. Ich sehe es genauso wie GSandSDS. Das ist so, als zieh ich mir Importspiele bei Emule (z.B. Xenosaga) und versuche mich dann dafür auch noch zu rechtfertigen.
    Bezog sich hierauf. Der Unterschied zu deinem Vergleich ist allerdings das du von diesen Importspielen nicht abhaengig bist oder sonst alternative Dinge vertreibst die genau so illegal sind, von denen du aber genau so abhaengig bist.

  14. #54
    Zitat Zitat
    Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.
    Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.

    Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?

    Ich zitiere nochmal:

    Zitat Zitat
    Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).

    Zitat Zitat
    Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol
    Himeya zum Beispiel - allerdings nur in der japanischen Version - und sie zu übersetzen ist wieder, na? Illegal.


    Zitat Zitat
    Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
    Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?
    Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.
    Jeder der den RPG Maker in Deutschland nutzt ist ein Verbrecher, sei es nun da er ihn nicht gekauft hat (Ich z.B. habe _alle_ RPG Maker seit dem 2000der legal hier stehen), sei es weil er eine übersetzte Version nutzt, sei es weil er Rips und Midis nutzt. Es sind Verbrechen - Die Frage ist nur, wie man damit umgeht und, ob man das wirklich als Verbrechen ansieht; Juristisch stellt sich die Frage nicht.
    Ich bin allerdings der Meinung, dass es wichtig für die Communities war, den RPG Maker wieder anzubieten.

  15. #55
    Zitat Zitat
    Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.

    Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?
    Mische ich mich auch noch ein und der Spaß ist perfekt.

    Ok, also meine Definitionsauffassung von Verbrechen ist => Eine Straftat bei der Menschen als Geschädigte involviert sind. Also beispielsweise Raub, Mord, Körperverletzung, nicht aber Diesbstahl, was z.B. das Downloaden von Rechtlich geschützten Dateien ist. (Nicht wie es die Presse darstellt - Raubkopie, denn ein Raub ist eine gewaltsame Entwendung von fremden Eigentümen, nicht zu verwechseln mit Diebstahl, wo keine Gewalteinwirkung auftritt).

    Zitat Zitat
    § 106
    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    @ j.wiechers:
    BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
    Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
    BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.

    Zitat Zitat
    Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.
    Ok, du bist von mir aus Verbrecher, aber ich nicht.

    Geändert von Ynnus (13.05.2005 um 01:30 Uhr)

  16. #56
    oh gott..ihr macht ja den admins von rpg2k und prg2000 so richtig angst^^
    achja, der Maker wird inzwischen auch auf rpg2k angeboten...(werde ich jetzt verbannt weil ich 2 seitennamen anggeben habe auf denen man den maker findet?)

  17. #57
    Zitat Zitat
    BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
    Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
    BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.
    Das "mindestens" heißt hier aber nur, dass du mindestens so eine Strafe kriegen müßtest, um als Verbrecher zu gelten - SDS oder ich bekämen sicherlich soetwas, da man uns komerzielles Betreiben einer Homepage mit UrhG verletztenden Inhalten anlasten würde -> Komerzielle Verwendung von Raubkopien + Vorsatz -> locker 1-3 Jahre.

    Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.

    Aber können wir mal von der "Verbrechen"-Debatte wegkommen?
    Ich seh immer noch keine Frage; Die User sind es eventuell, weil sie zum Teil in sehr großem Stil UrhG verletztendes Material horten, SDS und ich sind es mit hoher Sicherheit weil wir die Seiten komerziell und geschäftsmäßig betreiben und damit ganz sicherlich Strafen über einem Jahr bekämen.

  18. #58
    Zitat Zitat von dennis_meckel
    Wo denn das bitte? URL? EBAY? lol
    www.yesasia.com

    Der RPGMaker kostet gerade mal schlappe 17,65 €.
    Ist auch ein cooles dickes Handbuch dabei
    Ausserdem sieht er im Regal sehr cool aus

  19. #59
    Weder auf Himeya noch auf yesasia kann ich den Maker finden.
    Zwar gibt es auf Himeya den RMXP, aber der ist für mich nicht von Interesse.

  20. #60
    Zitat Zitat
    Niemand, der den RPG Maker legal beziehen könnte, wird ihn beziehen können
    Hä? *Philosophiebuch rauskram*
    Allgemein begrüße ich diese Wiederaufnahme des Downloads aber sehr - es ist in der Tat eine ungenüssliche Unpässlichkeit unserer Seiten und Communities gewesen. Aber eine Frage drängt sich mir auf: Könnte dies eventuell dazu führen, dass hier, wie auf anderen Seiten, RPG Maker XP - Spiele ohne Nachweis zum Download angeboten würden? Würde ich in der Tat auch sehr begrüßen. Gotttchen, welch Brimborium.

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •