Mische ich mich auch noch ein und der Spaß ist perfekt.Zitat
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Ok, also meine Definitionsauffassung von Verbrechen ist => Eine Straftat bei der Menschen als Geschädigte involviert sind. Also beispielsweise Raub, Mord, Körperverletzung, nicht aber Diesbstahl, was z.B. das Downloaden von Rechtlich geschützten Dateien ist. (Nicht wie es die Presse darstellt - Raubkopie, denn ein Raub ist eine gewaltsame Entwendung von fremden Eigentümen, nicht zu verwechseln mit Diebstahl, wo keine Gewalteinwirkung auftritt).
@ j.wiechers:Zitat
BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.
Ok, du bist von mir aus Verbrecher, aber ich nicht.Zitat
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