@Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt??
Also, fidnest du das gut?
Ich schon![]()
![]()
Ich sagte ja "legal" und nicht legal hehe
Das mit dem heroisch kannste streichen damit meite ich nur das die sich damit mehr Schaden zufügen als sie denken, z.B. wenn es Windows XP für 20€ oder weniger gäbe hätten sie mehr verkauft und es hätten nicht so viele das Programm trotzdem gecrackt, is ja nich schwer!
Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!Zitat
Naja es gibt noch etwas, nämlich das "Verbrechen an die Menschheit" und diesem Fall ist es einz an alle ausser den JapanernZitat
(Bitte hau mich nich Admin, das war nichts gegen dich
![]()
![]()
)
Geändert von Onyx (12.05.2005 um 17:52 Uhr) Grund: Da ist noch etwas dazu gekommen :)
Zitat
Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.Zitat
Nein, nein, du siehst da was Falsch, durch das illegale sind Spiele entstand und um es legal zu bekommen werden die sich ihn auch noch kaufen und die andern auch weil sie es cool finden!Zitat
Edit
Ich hab das meine alte Antwort editier weil ich nich spammen wollt![]()
Geändert von Onyx (12.05.2005 um 17:56 Uhr) Grund: schon wieder vergessen
Das ist keine Irreführung.Zitat
Vorsetzliche Nutzung und vorsetzliches Angebot von illegalen Materialien ist eine Straftat gemäß § 106 ff. UrhG. Es ist ein Verbrechen.
--
discipline and profession - power is nothing without control.
SDS: Ich wollte derartige Straftaten nicht gleich setzen. Nur im Sinne des Gesetzes wird sowas als "Verbrechen" bezeichnet. Ich ich jetzt einen Automaten knacke um mir einen Lutscher zu besorgen oder ich mir Raketen aus einem Silo stehlen wuerde. Nun ja, aber dieser Vergleich spielt in dem Thema ja nun keine Rolle. Es wird ja niemand vergewaltigt oder umgebracht. Ich wollte nur darauf hinaus das die Verbannung der Makerlinks keine Webmaster unschuldig macht. Zumindest in der Makerszene in den seltensten Faellen. Nur koennte die Szene kaum ohne diese "Verbrechen".
Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!
Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...
Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?
Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa gehört...
Peace Ikarus
P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
Seit wann liegt die Schweiz nicht mehr in Europa? Naja, es ist schwer so eine Ländersperre wirklich perfekt einzurichten. Ich denke mal daran wird auch noch gearbeitet. Genaueres kann aber nur der Webmaster von rpgmaker2000.de sagen.Zitat von Ikarus
--
Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.Zitat von Ikarus
Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.Zitat
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Da muss ich GSandSDS aber Recht geben. Ein Verbrechen kann man es nicht bezeichnen. Es ist Vergehen, wofür man gesetzlich bestraft werden kann. Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.Zitat von j.wiechers
Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.Zitat von Kriegsseele
Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?
Mische ich mich auch noch ein und der Spaß ist perfekt.Zitat
![]()
Ok, also meine Definitionsauffassung von Verbrechen ist => Eine Straftat bei der Menschen als Geschädigte involviert sind. Also beispielsweise Raub, Mord, Körperverletzung, nicht aber Diesbstahl, was z.B. das Downloaden von Rechtlich geschützten Dateien ist. (Nicht wie es die Presse darstellt - Raubkopie, denn ein Raub ist eine gewaltsame Entwendung von fremden Eigentümen, nicht zu verwechseln mit Diebstahl, wo keine Gewalteinwirkung auftritt).
@ j.wiechers:Zitat
BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.
Ok, du bist von mir aus Verbrecher, aber ich nicht.Zitat
![]()
Die Attentäter vom 11.sept. standen aber, wenn ich mich da jetzt nicht komplett irre, hier in Deutschland vor Gericht, da sie hier in Hamburg (war doch Hamburg wo die Zelle war?) operierten. Also gibts sowas wie 4000 x 15 Jahre lebenslänglich sehr wohl in Deutschland und ich schätze, die werden auch mit der Hälfte der Strafe ihres Lebens nicht mehr froh.^^Zitat
Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.
Zitat
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Ich weiß, ich ginge trotzdem davon aus, dass die aufgrund der reinen Präsenz auf komerzielle Nutzung bestehen.Zitat
Was interessiert uns Spanien? Wir sind in Deutschland.Zitat
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Ich rede nicht vom 7.4.04. Den Prozess den ich meine ist wesentlich aktueller. Erst neulich hab ich davon gehört. Müsste auf jeden Fall aus dem Jahr 05 sein. Außerdem war nicht nur einer angeklagt sondern mehrere Leute. Hab ich übrigens im Radio gehört und kann dir daher keinen Link zeigen. Aber verhört hab ich mich nicht.Zitat
EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
http://derstandard.at/druck/?id=2023706
Verwechselst du da eventuell rpg2000.de und rpgmaker2000.de?Zitat
Es gibt keine Sperre gegen die Schweiz und gegen keinen IP Block derselbigen.
--
discipline and profession - power is nothing without control.
Verbrechen kann man 2-deutig sehen, einaml juristisch und menschlich sehen Juristisch gesehen ist ein Verbrechen eine Tat die gegen das gesetzliche Wohl und Leben eines oder mehrern Menschen geht, menschlich gesehen ist es etwas gegen das ein oder mehrere Menschen was gegen haben, so würde ich das zumindest sehen!
PS:
GSandSDS netter Avatar hat ähnlich keit mit meinem, obwohl deins wohl eher das original ist!
Nur mal so neben bei gefragt er hat ja auch mit dem RPG Maker 95+(hab sogar ein DBZ Spiel von ihm mit dem 95+) gearbeitet hatte er dafür eigentlich auch eine Übersetzung?