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Thema: Der Maker wieder zum Download angeboten!!

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Zitat Zitat von Onyx
    (wahrscheinlich vor langer zeit als es noch "legal" war).
    War er nie.
    Ansonsten finde ich die Gesetze doof, wenn es eh feststeeht das dieses Proggy nie nach Europa kommt, sollte sowas auch nicht illegal sein. Ich meine ich sauge ein programm das es eh nicht zu kaufen gibt (bei uns).. naund?

    So seh ich das, würde man wissen das er nach uropa kommt wär es ein Verbrechen, aber entweder ich habe ihn so oder habe ihn garnicht, verlieren tun die im fernen Ost nichts daran. Vielleicht noch Import und dann auf Japanisch den Maker? Ne, macht eh keiner - würde es keine Englisch/Deutsch-Patches geben.

  2. #2
    @Square- Wie meinst du das mit dem Daumen der nach oben zeigt??
    Also, fidnest du das gut?


    Ich schon

  3. #3

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    Ich sagte ja "legal" und nicht legal hehe

    Das mit dem heroisch kannste streichen damit meite ich nur das die sich damit mehr Schaden zufügen als sie denken, z.B. wenn es Windows XP für 20€ oder weniger gäbe hätten sie mehr verkauft und es hätten nicht so viele das Programm trotzdem gecrackt, is ja nich schwer!

    Zitat Zitat
    Gefährlich? Das glaub ich weniger. Deine Argumentation ist trotzdem total fragwürdig. Schau dir mal an, wieviele Leute Musik aus dem Internet laden, obwohl sie verfügbar ist. Wieviele Leute Computerspiele oder DVDs brennen oder aus dem Internet beziehen. Und ich glaube viel mehr, dass bei 50 Euro Preis weniger Interesse am Produkt zeigen würden. Denn viele würden sich gar nicht an den RPG Maker 2000 probieren. Dadurch, dass er kostenlos ist, konnte er sich gut verbreiten.
    Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!

    Zitat Zitat
    Öhm, nur eine kleine Klärung der Begriffe. Ein "Verbrechen" hat hier niemand begangen. Verbrechen gibt's nur im Straftgesetzbuch und beinhaltet schwere Körperverletzung, Mord und den ganzen Kram. Das Urheberrecht ist kein Recht dessen Verstöße der Staat selbst verfolgen kann. Solange der Urheber nicht klagt, kann niemand was machen, denn es ist das Recht der Urhebers und nur des Urhebers dem Recht nachzugehen oder es halt auch sein zu lassen.
    Naja es gibt noch etwas, nämlich das "Verbrechen an die Menschheit" und diesem Fall ist es einz an alle ausser den Japanern (Bitte hau mich nich Admin, das war nichts gegen dich )

    Geändert von Onyx (12.05.2005 um 16:52 Uhr) Grund: Da ist noch etwas dazu gekommen :)

  4. #4
    Zitat Zitat
    Wenn man mich fragt(was eh keiner tut), ist das einzige Verbrechen den Maker nicht zu übersetzen, denn so könnten die ihr einnahmen fast verdoppeln!
    Zitat Zitat
    Verstehst du denn nich wenn sie nie mal den Maker illegal angeboten hätten würde ihn kaum jemand kennen, dieses "Illegale" war die beste Werbung(Wenn du so willst)!
    Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.

  5. #5

    Users Awaiting Email Confirmation

    Zitat Zitat
    Sehe ich da einen Widerspruch? Wenn der RPG Maker 2000 verbreitet ist, dann werden sich nur die wenigsten ihn kaufen.
    Nein, nein, du siehst da was Falsch, durch das illegale sind Spiele entstand und um es legal zu bekommen werden die sich ihn auch noch kaufen und die andern auch weil sie es cool finden!

    Edit
    Ich hab das meine alte Antwort editier weil ich nich spammen wollt

    Geändert von Onyx (12.05.2005 um 16:56 Uhr) Grund: schon wieder vergessen

  6. #6
    Zitat Zitat
    Du meinst Rechteverwertungsgesellschaften wie die GEMA nehme ich mal an (nuja, das ist Musik, aber ich denke du weißt was ich meine). Soweit ich weiß ist Enterbrain hierzulande von keiner Verwertungsgesellschaft vertreten. Wieso sollten sie auch? Sie vertreiben hier ja nichts. Also können sie sich das Geld hier auch sparen. Und ja, ich bestehe auf den Unterschied zwischen Verstößen/Vergehen und Verbrechen. Ich will nicht, dass hier die Community mit Mördern und Sexualstraftätern gleichgesetzt wird. Es reicht wenn die Musikindustrie schon diese Irreführung betreibt.
    Das ist keine Irreführung.
    Vorsetzliche Nutzung und vorsetzliches Angebot von illegalen Materialien ist eine Straftat gemäß § 106 ff. UrhG. Es ist ein Verbrechen.

  7. #7
    SDS: Ich wollte derartige Straftaten nicht gleich setzen. Nur im Sinne des Gesetzes wird sowas als "Verbrechen" bezeichnet. Ich ich jetzt einen Automaten knacke um mir einen Lutscher zu besorgen oder ich mir Raketen aus einem Silo stehlen wuerde. Nun ja, aber dieser Vergleich spielt in dem Thema ja nun keine Rolle. Es wird ja niemand vergewaltigt oder umgebracht. Ich wollte nur darauf hinaus das die Verbannung der Makerlinks keine Webmaster unschuldig macht. Zumindest in der Makerszene in den seltensten Faellen. Nur koennte die Szene kaum ohne diese "Verbrechen".

  8. #8
    Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!

    Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...

    Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?

    Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa gehört...

    Peace Ikarus

    P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...

    Geändert von Suraki (12.05.2005 um 17:14 Uhr)

  9. #9
    Zitat Zitat von Ikarus
    Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!

    Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...

    Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?

    Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...

    Peace Ikarus

    P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
    Seit wann liegt die Schweiz nicht mehr in Europa? Naja, es ist schwer so eine Ländersperre wirklich perfekt einzurichten. Ich denke mal daran wird auch noch gearbeitet. Genaueres kann aber nur der Webmaster von rpgmaker2000.de sagen.

  10. #10
    Zitat Zitat von Ikarus
    Positiv: Juhuhu, den Maker gibts wieder!

    Negativ: argghhh *gleich in die Luft geh*...

    Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?

    Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...

    Peace Ikarus

    P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
    Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.

  11. #11
    Zitat Zitat von Rübe
    Wie wärs mit ausprobieren? Bei mir gehts (brauch es aber nicht) ohne Probleme.
    Wenn es gehen würde, hätte ich es nich geschrieben, gestern bin ich noch rein gekommen, ich habe es heute auf etwa 4 verschiedenen Arten versucht und komme einfach nicht rein...

    Peace Ikarus

  12. #12
    Zitat Zitat
    Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht (z.B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung).
    Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.

  13. #13
    Zitat Zitat von j.wiechers
    Lies UrhG 106 ff. ... es gibt auch 3-5 Jahre Freiheitsstrafe bei UrhG verstößen - Ja, es sind Verbrechen.
    Da muss ich GSandSDS aber Recht geben. Ein Verbrechen kann man es nicht bezeichnen. Es ist Vergehen, wofür man gesetzlich bestraft werden kann.
    Code:
    § 106
    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    
    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Auch in fortfolgenden Paragraphen kann ich nicht die Bezeichnung eines "Verbrechens" finden.

    Zitat Zitat von Kriegsseele
    Square: Nur das die Makerszene nie legal war. Wir sind uns unserer Verbrechen bewusst. Genau wie viele andere Seitenbetreiber der Makerszene es sein sollten.
    Auch ist es nicht richtig die Userszene als illegal zu bezeichnen. Illegale Menschen gibt es überhaupt nicht. Nur eine Tat kann illegal sein.
    Mal abgesehen davon, wärst du nach deiner Meinung ein Verbrecher. So wie die ganze Makerszene. Und das ihr den Maker anbiete wäre somit auch ein Verbrechen. Das ist doch überdenkenswert, meinst du nicht?

  14. #14
    Zitat Zitat
    Laut der Definition von SDS (die er gepostet hat) ist alles über einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen. Drei bis fünf Jahre sind für mich mehr.

    Abgesehen davon IST es rechtlich ein Verbrechen; Gott, sind wir hier im Kindergarten?
    Mische ich mich auch noch ein und der Spaß ist perfekt.

    Ok, also meine Definitionsauffassung von Verbrechen ist => Eine Straftat bei der Menschen als Geschädigte involviert sind. Also beispielsweise Raub, Mord, Körperverletzung, nicht aber Diesbstahl, was z.B. das Downloaden von Rechtlich geschützten Dateien ist. (Nicht wie es die Presse darstellt - Raubkopie, denn ein Raub ist eine gewaltsame Entwendung von fremden Eigentümen, nicht zu verwechseln mit Diebstahl, wo keine Gewalteinwirkung auftritt).

    Zitat Zitat
    § 106
    Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    @ j.wiechers:
    BIS zu drei Jahren heißt es da ja. Soll heißen, keine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt, was bedeutet, dass es kein Verbrechen ist. (Sonst wäre ja, wie du selber sagtest, eine MINDESTSTRAFE festgelegt worden von mehr als einem Jahr und dadurch wär es ein Verbrechen geworden. Es gibt da aber keine Mindeststrafe also auch kein Verbrechen). Es mögen ja höhere Strafen möglich sein (wobei da auch steht, BIS zu 3 Jahren) aber das macht daraus noch kein Verbrechen.
    Nebenbei gesagt, wenn ein Fall irgendwann mal mehr als 3 Jahre hat und die Höchststrafe bei 3 Jahren liegt, heißt es noch nicht, dass da was falsch gelaufen ist. Schon daran gedacht, dass man in mehreren Fällen bestaft werden kann und sich das aufaddiert? Also 2 Vergehen = 2 x 3 Jahre maximal.
    BTW. Die Helfer vom 11. Sept. wurden von der Staatsanwaltschaft auch jeweils 60.000 Jahren Haft angeklagt. Ich glaube nicht, dass dies in die maximale Höhe von Mord passt. Liegt eher daran, dass es 4000 Fälle x 15 Jahre Lebenslänglich für Mord sein könnten.

    Zitat Zitat
    Natürlich sind wir Verbrecher, genauso wie ihr.
    Ok, du bist von mir aus Verbrecher, aber ich nicht.

    Geändert von Ynnus (13.05.2005 um 00:30 Uhr)

  15. #15
    Zitat Zitat
    Ach ja, diese Akkumulation von Straftaten ist, soweit ich weiß, nur in Amerika durchführbar. Deutschland besitzt solch eine seltsame Rechtsauffassung nicht, d.h. du kannst hier nicht akkumulierend verklagt werden (auf 10 mal lebenslängliche Haft), da bin ich doch relativ sicher.
    Die Attentäter vom 11.sept. standen aber, wenn ich mich da jetzt nicht komplett irre, hier in Deutschland vor Gericht, da sie hier in Hamburg (war doch Hamburg wo die Zelle war?) operierten. Also gibts sowas wie 4000 x 15 Jahre lebenslänglich sehr wohl in Deutschland und ich schätze, die werden auch mit der Hälfte der Strafe ihres Lebens nicht mehr froh.^^

  16. #16
    Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.

    Zitat Zitat
    07. April 2004 Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner Verhaftung ist der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wieder auf freiem Fuß. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) beschloß am Mittwoch, den 30 Jahre alten Marrokkaner unter Auflagen von der Untersuchungshaft zu verschonen. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen. Die Bundesanwaltschaft will gegen die Entscheidung keine Beschwerde einlegen.

    Kurz nach 14 Uhr verließ Motassadeq mit einem Lächeln das Untersuchungsgefängnis. Er war am im Februar 2003 als weltweit als erster und bislang einziger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vom OLG wegen Beihilfe zu Mord im mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, daß er als Mitglied der Hamburger Zelle um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg.

  17. #17
    Zitat Zitat
    Bitte was? Ich betreibe die Seite kommerziell? Wo denn bitte das? Ich bekomme nicht einen Pfennig. Die Banner sind von unserem Host Gamigo. o.O
    Ich weiß, ich ginge trotzdem davon aus, dass die aufgrund der reinen Präsenz auf komerzielle Nutzung bestehen.

    Zitat Zitat
    EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
    Was interessiert uns Spanien? Wir sind in Deutschland.

  18. #18
    Zitat Zitat
    Zitat Zitat
    Unfug - Nebenbei ist der Typ frei.
    07. April 2004 Knapp zweieinhalb Jahre nach seiner Verhaftung ist der mutmaßliche Terrorhelfer Mounir al Motassadeq wieder auf freiem Fuß. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) beschloß am Mittwoch, den 30 Jahre alten Marrokkaner unter Auflagen von der Untersuchungshaft zu verschonen. Der Haftbefehl bleibt aber bestehen. Die Bundesanwaltschaft will gegen die Entscheidung keine Beschwerde einlegen.

    Kurz nach 14 Uhr verließ Motassadeq mit einem Lächeln das Untersuchungsgefängnis. Er war am im Februar 2003 als weltweit als erster und bislang einziger Helfer der Attentäter vom 11. September 2001 vom OLG wegen Beihilfe zu Mord im mehr als 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zur Höchststrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es damals als erwiesen an, daß er als Mitglied der Hamburger Zelle um Todespilot Mohammed Atta die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg.
    Ich rede nicht vom 7.4.04. Den Prozess den ich meine ist wesentlich aktueller. Erst neulich hab ich davon gehört. Müsste auf jeden Fall aus dem Jahr 05 sein. Außerdem war nicht nur einer angeklagt sondern mehrere Leute. Hab ich übrigens im Radio gehört und kann dir daher keinen Link zeigen. Aber verhört hab ich mich nicht.

    EDIT: Hab mal eben gegooglet, war übrigens nicht in Deutschland sondern Spanien, ändert aber nichts an der Tatsache, dass größere Summen an Strafen verhängt werden können wenn die Taten aufaddiert werden:
    http://derstandard.at/druck/?id=2023706

    Geändert von Ynnus (13.05.2005 um 16:29 Uhr)

  19. #19
    Zitat Zitat
    Die Seite ist nur in Europa aufrufbar? Und was is mit der Schweiz? Kommen wir von einem anderen Planeten?

    Kurzum: Die Seite kann ich nicht mehr öffnen und der Grund ist wahrscheinlich wirklich der, dass die Schweiz (weshalb auch immer) nicht zu Europa...

    Peace Ikarus

    P.s. Dummerweise bin ich auch im Forum und bei "Das Experiment" angemeldet...
    Verwechselst du da eventuell rpg2000.de und rpgmaker2000.de?

    Es gibt keine Sperre gegen die Schweiz und gegen keinen IP Block derselbigen.

  20. #20

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    Verbrechen kann man 2-deutig sehen, einaml juristisch und menschlich sehen Juristisch gesehen ist ein Verbrechen eine Tat die gegen das gesetzliche Wohl und Leben eines oder mehrern Menschen geht, menschlich gesehen ist es etwas gegen das ein oder mehrere Menschen was gegen haben, so würde ich das zumindest sehen!

    PS:
    GSandSDS netter Avatar hat ähnlich keit mit meinem , obwohl deins wohl eher das original ist!

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