Zitat Zitat von Don Cuan
Du liegst aber auch auf dem Holzweg, denn die Mechanismen fallen unter das Patentrecht, nur das eigentlich vorgenommene Scripting unter das Urheberrecht. Und ein Patent hat [KoA] wohl noch nicht für seine Spiele beantragt .
Solange also am Script von Chocobo Panic oder anderen Spielen nichts ohne Berechtigung [KoA]s und ohne einen entsprechenden Vermerk geändert wird (letzteres ist im Rahmen von "fair use", etwa im privaten Bereich jedoch auch legitim), liegt kein Verstoß gegen das UrhG vor. Und selbst im gegenteiligen Fall wäre eine gerichtliche Ächtung von daher nicht möglich, dass das ursprüngliche Spiel auf eine unberechtigte Nutzung des Makers zurückzuführen ist. [KoA] besitzt faktisch sowohl die Persönlichkeits- als auch Verwertungsrechte, kann sie aber nicht geltend machen, ohne sich selbst einer straftat zu bezichtigen. Ihm bliebe sogesehen höchstens die Möglichkeit, die Community zu einer allgemeinen Ächtung einer Kopie seines Spiels zu bewegen.
Mit Spielkonzept meine ich auch nicht die eigentliche Spielmechanik. Beispiel: "Mario und Luigi sind zwei italienische Klempner die versuchen ihre Welt vor dem bösen Bowser zu beschützen und die Prinzessin zu retten, dabei hüpfen sie von Level zu Level, benuten Pilze, Sterne etc. als Power-Up usw". Das Ganze in natüricher ausführlicher Form wäre das Spielkonzept und würde zum Urheberrecht gehören. Da man diese Idee allerdings kommerziell vertreibt, sollte man darauf ein Patent anmelden, was dazu gedacht ist das unbestrittene Eigentum ohne Verlust von Eigentumsrechten publik zu machen. Quasi um eine lückenlose Absicherung des Eigentums.
Da Christmas Bell und Chocobo Panic aber auf dem Pac-Man Prinzip beruhen und noch dazu Grafiken und Figuren aus anderen Spielen benutzen, können sie rein konzeptionell ihr Eigentum nicht wertig machen. Zumal wie du schon sagtest der RPG Maker hier gar nicht vertrieben wird, ist auch das Recht auf das Script strittig.

Zitat Zitat von Wquare
1. Ich meine damit die Grafiken (Chip-,Charsets,ect.), die frei für jeden sind
Gerippte Ressorcen sind zwar frei zu bekommen, aber nicht frei verfügbar gemacht wurden.

Zitat Zitat
2. Der Programmcode, sprich die Programierung des Spiels können übernommen werden, solange kein Patent vorliegt.
Nein, nicht richtig. Das zählt zum Urheberrecht und muss nicht extra patentiert werden.

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Falsch, solange man nicht im Besitz des Originalspieles ist, sind Emulatoren mit dem dazu gehörigen Rom illegal, die 24 Stundenregelung wurde schon lange abgeschaft.
Übrigens deine Argumentationsweise ist ja sehr gescheit.
Emulatoren sind völlig legal, nur der unrechtmäßige Besitz von ROMS oder etwa einem BIOS ist strafbar. Das ist ganz leicht nachzuvollziehen. Wer hat die Rechte an was?
ROM - Spielehersteller, z.B. Squaresoft
BIOS - Konsolenhersteller, z.B. Sony
Emulator - Programmcoder, z.B. das ePSXe-Team