Du liegst aber auch auf dem Holzweg, denn die Mechanismen fallen unter das Patentrecht, nur das eigentlich vorgenommene Scripting unter das Urheberrecht. Und ein Patent hat [KoA] wohl noch nicht für seine Spiele beantragt

.
Solange also am Script von Chocobo Panic oder anderen Spielen nichts ohne Berechtigung [KoA]s und ohne einen entsprechenden Vermerk geändert wird (letzteres ist im Rahmen von "fair use", etwa im privaten Bereich jedoch auch legitim), liegt kein Verstoß gegen das UrhG vor. Und selbst im gegenteiligen Fall wäre eine gerichtliche Ächtung von daher nicht möglich, dass das ursprüngliche Spiel auf eine unberechtigte Nutzung des Makers zurückzuführen ist. [KoA] besitzt faktisch sowohl die Persönlichkeits- als auch Verwertungsrechte, kann sie aber nicht geltend machen, ohne sich selbst einer straftat zu bezichtigen. Ihm bliebe sogesehen höchstens die Möglichkeit, die Community zu einer allgemeinen Ächtung einer Kopie seines Spiels zu bewegen.
...