Das setzt eine Bearbeitung in einem Bildbearbtungsprogramm voraus -und die ist verboten. Mal davon abgesehen, dass ich unter "animiertem gif" und "Screenshot" was anderes verstehe.Zitat
Das wäre nicht sinnvoll gewesen - ein 640x480 Screen enthält die gleichen Bildinformationen hat aber im schlimmsten Fall einen viermal so großen Dateiumfang.Zitat
@Raiden: Nur so interessehalber: Wie hast du es gemacht, dass der... öh... Laserstrahl (?) hinter dem Laternenmast verschwindet?