Fällt das mit den MP3's nicht eigentlich unter §57, den Ineluki so schön formuliert hat?
So lange das nur eine unbedeutende Beilage ist und von anderen Sachen (wie zB Midis) ausgetauscht werden kann, ist es doch geduldet.

Genau so finde ich es auch bei der Screenfun, die jetzt übrigens jeden Monat ein oder mehrere RPG-Maker Spiele bringen:
Der Hauptbestandteil ist ja das Heft (das denken zumindest die von der Screenfun ), aber auch wenn die DVD mit Hauptbestandteil wäre, dann wäre diese kleine Rubrik auch nur ein kleiner Bestandteil der DVD, der ausgetauscht werden könnte, ohne das die Screenfun trotzdem immer noch Screenfun bleibt.

So seh ich das zumindest.
Natürlich können das die Richter wieder anders sehen.