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Thema: Rechtliches

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Man hört ja in letzter Zeit immer wieder von diversen "Abmahn-Skandalen".
    Wäre es nicht theoretisch möglich, abgemahnt zu werden, wenn jemand zufällig oder beabsichtigt über gecopyrightete Ressourcen in einem Spiel stolpert?

  2. #2
    Zitat Zitat von FrozenJoghurt
    Man hört ja in letzter Zeit immer wieder von diversen "Abmahn-Skandalen".
    Wäre es nicht theoretisch möglich, abgemahnt zu werden, wenn jemand zufällig oder beabsichtigt über gecopyrightete Ressourcen in einem Spiel stolpert?
    Abmahnungen in der Makerwelt? Ich glaube kaum. Wer wäre dafür auch zuständig?
    Das schlimmste was passieren könnte wäre, wenn du eine Anzeige bekommst, weil du das Urheberrecht des anderen verletzt hast. Ich kann mir nicht vorstellen das es aber jemals soweit kommen wird, da jeder Klauer spätestens unter dem Druck der Community einlenkt.

  3. #3
    Ich glaube nicht, dass es irgendwen von denen schert ob du die mp3's benutzt oder nicht und aus dem Netz nehmen kannst du es schwerlich, weil es dann erst so weit verbreitet ist, dass z.B. die Bands erst jetzt darauf aufmerksam geworden sind.
    Benutz die mp3's einfach bisher hat es ja auch keinen gestört, dass aus NES oder SNES Spielen gerript wurde.

  4. #4
    ja, das Problem is nur, das Snes und Nes-Melodien etc. niemanden interessieren ...
    aber bei Bands etc., besonders wenns auf Cds vermarktet wird etc., dann werden die sicher hellhörig ... na gut, bei Animesoudntracks doer so könnt ich mir vorstellen das se net so hellhörig sind, weil da kein "wirklicher" Markt ist hier zu lande ....
    aber bei anderen Sachen eben von Bands oder z.B. aus Lord of the Dance was ich ahben möchte denk ich wird eher jemand hellhörig ....
    ich will den Kram ja verschlüsseln un so, aber Frage ist wirklich was kann mir passieren? vielleicht hat da jemand n Beispielfall etc. ...
    (wär zumindest nett zu wissen ... ich werds wahrscheinlich trotzdem rein apcken, egal was ich zu hören kriege, aber ich willl halt wissen, was mich theoretisch erwarten könnte .... klingt blöd is aber so ....)§hae

  5. #5
    Zitat Zitat
    was kann mir passieren?
    Nichts solange du nicht deinen Namen laut rumposaunst.

  6. #6
    Fällt das mit den MP3's nicht eigentlich unter §57, den Ineluki so schön formuliert hat?
    So lange das nur eine unbedeutende Beilage ist und von anderen Sachen (wie zB Midis) ausgetauscht werden kann, ist es doch geduldet.

    Genau so finde ich es auch bei der Screenfun, die jetzt übrigens jeden Monat ein oder mehrere RPG-Maker Spiele bringen:
    Der Hauptbestandteil ist ja das Heft (das denken zumindest die von der Screenfun ), aber auch wenn die DVD mit Hauptbestandteil wäre, dann wäre diese kleine Rubrik auch nur ein kleiner Bestandteil der DVD, der ausgetauscht werden könnte, ohne das die Screenfun trotzdem immer noch Screenfun bleibt.

    So seh ich das zumindest.
    Natürlich können das die Richter wieder anders sehen.

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