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Thema: Rechtliches

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Man hört ja in letzter Zeit immer wieder von diversen "Abmahn-Skandalen".
    Wäre es nicht theoretisch möglich, abgemahnt zu werden, wenn jemand zufällig oder beabsichtigt über gecopyrightete Ressourcen in einem Spiel stolpert?

  2. #2
    Zitat Zitat von FrozenJoghurt
    Man hört ja in letzter Zeit immer wieder von diversen "Abmahn-Skandalen".
    Wäre es nicht theoretisch möglich, abgemahnt zu werden, wenn jemand zufällig oder beabsichtigt über gecopyrightete Ressourcen in einem Spiel stolpert?
    Abmahnungen in der Makerwelt? Ich glaube kaum. Wer wäre dafür auch zuständig?
    Das schlimmste was passieren könnte wäre, wenn du eine Anzeige bekommst, weil du das Urheberrecht des anderen verletzt hast. Ich kann mir nicht vorstellen das es aber jemals soweit kommen wird, da jeder Klauer spätestens unter dem Druck der Community einlenkt.

  3. #3
    Ich glaube nicht, dass es irgendwen von denen schert ob du die mp3's benutzt oder nicht und aus dem Netz nehmen kannst du es schwerlich, weil es dann erst so weit verbreitet ist, dass z.B. die Bands erst jetzt darauf aufmerksam geworden sind.
    Benutz die mp3's einfach bisher hat es ja auch keinen gestört, dass aus NES oder SNES Spielen gerript wurde.

  4. #4
    ja, das Problem is nur, das Snes und Nes-Melodien etc. niemanden interessieren ...
    aber bei Bands etc., besonders wenns auf Cds vermarktet wird etc., dann werden die sicher hellhörig ... na gut, bei Animesoudntracks doer so könnt ich mir vorstellen das se net so hellhörig sind, weil da kein "wirklicher" Markt ist hier zu lande ....
    aber bei anderen Sachen eben von Bands oder z.B. aus Lord of the Dance was ich ahben möchte denk ich wird eher jemand hellhörig ....
    ich will den Kram ja verschlüsseln un so, aber Frage ist wirklich was kann mir passieren? vielleicht hat da jemand n Beispielfall etc. ...
    (wär zumindest nett zu wissen ... ich werds wahrscheinlich trotzdem rein apcken, egal was ich zu hören kriege, aber ich willl halt wissen, was mich theoretisch erwarten könnte .... klingt blöd is aber so ....)§hae

  5. #5
    Zitat Zitat
    was kann mir passieren?
    Nichts solange du nicht deinen Namen laut rumposaunst.

  6. #6
    Fällt das mit den MP3's nicht eigentlich unter §57, den Ineluki so schön formuliert hat?
    So lange das nur eine unbedeutende Beilage ist und von anderen Sachen (wie zB Midis) ausgetauscht werden kann, ist es doch geduldet.

    Genau so finde ich es auch bei der Screenfun, die jetzt übrigens jeden Monat ein oder mehrere RPG-Maker Spiele bringen:
    Der Hauptbestandteil ist ja das Heft (das denken zumindest die von der Screenfun ), aber auch wenn die DVD mit Hauptbestandteil wäre, dann wäre diese kleine Rubrik auch nur ein kleiner Bestandteil der DVD, der ausgetauscht werden könnte, ohne das die Screenfun trotzdem immer noch Screenfun bleibt.

    So seh ich das zumindest.
    Natürlich können das die Richter wieder anders sehen.

  7. #7
    Hab auch mal ne Frage ...
    Was meint ihr dazu wenn man mp3s in seinen Spielen verwendet, viel Werbung im SPiel dafür macht und die Dinger völlig unzugänglich gemacht werden (z.B. mit nem Menü wie in Aldaran), würden die mich trotzdem verklagen?
    (also Anime-Soundtracks zu benutzen is ja sowieso standard beim Maker, ich sag nur Aldaran, bei dem die sogar noch ganz offen benutzt werden, aber wenns an Sachen von Bands etc. geht ... es gab Spiele die ham Sachen von Bands reingepackt ....)

    Jedenfalls is das bei mir so ne Sache .... ich würd gern Musik aus z.B. Lord of the Dance entnehmen, da es verdammt gut zu meiner Story-Idee passt und so, aber selbst wenn ichs wie oben verschlüssel, erwähne und am besten noch im Vorwort erwähne, dass es nicht kommerziell ist und niemals auch nur irgendwie kommerziell vertrieben werden soll etc. ..., mach ich mir da irgendwie sorgen ...
    (und nein ich will mp3s nutzen, nicht irgendwelche abgehalfterten Midis, dass schonmal im Vorraus ...)

    Die Frage ist, sollte das üebrhaupt wem auffallen, was könnt mir blühen, ich mein wenn man mir was androht würd ichs augenblicklich ausm NEtz nehmen, aber man weiß ja nie ob man dann doch noch ne Klage annen Hals kriegt ...

  8. #8
    Ich sag mal einfach wenn du erwähnst woher du den stoff hast ist das (kostenlose) spiel nichts anderes als Werbung.
    Selbst wenn der Verlag könnte würde er dich nicht verklagen.
    (Auserdem:
    Merke: auch eine klage kostet Geld...
    Wieso wegen so jemandem Geld aus dem fenster schmeißen?)

    Ich sehe bei der Sache also kein Problem

  9. #9
    totzdem nachfragen dann bit du auf der sicheren seite!

  10. #10
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von X-Site
    Ich sag mal einfach wenn du erwähnst woher du den stoff hast ist das (kostenlose) spiel nichts anderes als Werbung.
    also das ist mal eindeutig der größte mumpitz den ich hier im threat gehört habe

    Zitat Zitat
    Original geschrieben von X-Site
    Merke: auch eine klage kostet Geld...
    Wieso wegen so jemandem Geld aus dem fenster schmeißen?)
    im endeffekt ist es nicht sogar so, dass der angeklagte die kosten der gerichtsverhandlung tragen muss, wenn er in allen punkten schuldig ist? oO

  11. #11
    Zitat Zitat
    im endeffekt ist es nicht sogar so, dass der angeklagte die kosten der gerichtsverhandlung tragen muss, wenn er in allen punkten schuldig ist? oO
    Jap so ist es. Deshalb ist es fuer die Firmen nicht so schwer jemanden zu Verklagen. Ja klar, ist es Aufwand, aber sie haben schliesslich das Geld dazu. Und wenn sich das Gerichtsverfahren in die laenge zieht, sitzen sie deshalb am laengeren hebel, weil einer Privatperson schneller das Geld ausgeht. UNd wenn ihr das Geld ausgegangen ist, wird sie ja wohl kaum ihre gesamte Habe verkaufen wollen, um weiter zu prozessieren. Wirkliche Chancen hat man also wohl kaum.

    Geändert von Ineluki (11.06.2004 um 01:10 Uhr)

  12. #12
    Ach mal ehrlich es gibt auch schon Herr der Ringe Games und die Fallen in die Kategorie Fnugames, vielleicht solltest du den autor bzw. Den Verleger oder Copyrightbesitzer, Patentbesitzer ..fragen ob du das darfst. Erklärst ihm einfach kurz das es ein Fangame ist und er sagt jo koar und alles in Butter....

  13. #13
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Happosai
    Ach mal ehrlich es gibt auch schon Herr der Ringe Games und die Fallen in die Kategorie Fnugames, vielleicht solltest du den autor bzw. Den Verleger oder Copyrightbesitzer, Patentbesitzer ..fragen ob du das darfst. Erklärst ihm einfach kurz das es ein Fangame ist und er sagt jo koar und alles in Butter....
    ne das sagt er net, weil er keine kohle rauschlagen kann...und wwer gibt seine werke schon freiwillig umsonst her, wen ner auch damit geld machen kann? da hohlbein zb (obwohl er eigentlich nur schund geschrieben hat) schon ne menge knete mit seinen büchern verdient gibt er inhalte daraus ganz bestimmt nicht so günstig hab, das würde auch kein tolkien, kein isaac asimov und kein stanislaw lem machen...die wollen geld für ihre arbeit sehen....

    ihr denkt das wäre alles so einfach...ist es aber nicht...ich erklär hier jetzt nix mehr weiter, verweise nur auf inelukis posting, dass eigentlich alles beantwortet...

  14. #14
    Zitat Zitat
    Original geschrieben von Ineluki
    Jap so ist es. Deshalb ist es fuer die Firmen nicht so schwer jemanden zu Verklagen. Ja klar, ist es Aufwand, aber sie haben schliesslich das Geld dazu. Und wenn sich das Gerichtsverfahren in die laenge zieht, sitzen sie deshalb am laengeren hebel, weil einer Privatperson schneller das Geld ausgeht. UNd wenn ihr das Geld ausgegangen ist, wird sie ja wohl kaum ihre gesamte Habe verkaufen wollen, um weiter zu prozessieren. Wirkliche Chancen hat man also wohl kaum.
    Anwaltskosten muss jeder selber tragen...

  15. #15
    Wie jetzt? Soll also heissen, dass alles legal wäre, solange man das Buch, dass man 1:1 umsetzt (ohne originale Textpassagen, aber das gesagte der Personen ebenfalls genauso umgesetzt), nicht verkauft? Sprich mal nicht so in Rätseln, Ineluki...

    Geändert von Skorp (25.06.2004 um 04:22 Uhr)

  16. #16
    Ich spreche nicht in Raetseln
    Ich hab lediglich die Textstelle im Urheberrecht genannt. Wie DU das am ende interpretierst, da kann ich nix dafuer. Und ich bin kein Rechtsanwalt oder Richter, das ich das zweifelsfrei richtig auslegen kann.

  17. #17
    Schon klar dass du das auch nicht 100%ig auslegen kannst Ineluki, dazu ist das deutsche Gesetz viel zu verstrickt und kompliziert.
    Aber wenn ich jetzt ein Spiel von nem Film mache, könnte man mich doch eigentlich drankriegen, da ich die Geschichte (zuzüglich das Ende!) ja erzähle, oder???

  18. #18
    sich durch bücher "inspirieren" lassen kann ich gut nachvollziehen aber gleich eins umzusetzen find ich eher einfallslos... sowas gabs allerdings schon... allerdings "verdient" man ja eh nichts damit... es sei denn es wird ne VV XD (Ring Gebühr ^^")

  19. #19
    Hab da eine klitzkleine Frage! Da anscheinend schon der RPG-Maker2000 von uns illegal genutzt wurde, aber das wiederum geduldet, verhält es sich da genauso mit dem RPG-Maker2003!? Oder wird das nicht geduldet!? Wenn doch, dann kann man doch auch Games schicken, die damit erstellt wurden, oder!?

  20. #20
    hm..sag mir eins....will sollen die japsen herausfinden, wer ihn wirklich nutzt? so viel zeit haben die gar nicht....

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