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El Pollo Diablo
Wer aufmerksam mal das neue Urhebergesetz gelesen hätte wäre auf eine Sache gestoßen, und zwar das Digitale Kopien eines Urhebergeschützen Produkt (Sei es ein Lied, DVD, CD etc.) verboten sind. Davon betroffen sind auch Radioaufnahmen. Aber es gibt auch eine einzige Ausnahme, wenn man das Produkt erworben hat und es KEIN Kopierschutz aufweisst, dann kann man eine Sicherheitskopie erstellen, ansonsten nicht. Aber welche CD, DVD oder VHS hat kein Kopierschutz? Es hilft auch nichts, wenn man ein Laufwerk hat, dass diesen Kopierschutz einfach ignoriert. Da hat man sich auch was einfallen lassen, und zwar steht auf jedem Produkt jetzt drauf, ob es Kopiergeschützt ist.
Einzig und allein sind Analogaufnahmen erlaubt, das es sich hierbei um eine Gesetzeslücke handelt. Ist aber auch nur die Frage der Zeit, bis sie diese Lücke auch dicht machen.
Diese Erklärung von der oben genannten Software ist veraltet. Es handelt sich hierbei um das alte Urhebergesetz und nicht das neue.
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